''Für die Berechnung der Fehlzeiten wird von jährlich 220 Arbeitstagen ausgegangen. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt nach 2,5 Jahren Ausbildungszeit. sodass bei einer dreijährigen Ausbildung 10% entsprechend 55 Fehltage von der Handelskammer ohne besondere Prüfung toleriert werden (Urlaubstage nicht eingerechnet).''
https://www.ihk.de/bremen-bremerhaven/bilden-qualifizieren/berufliche-ausbildung/rechtsfragen-in-der-berufsausbildung/informationsblatt-zulassung-zur-pruefung-bei-fehlzeiten-3727028