Schmerzensgeld trotz Einstellung Verfahren?

Hallo,

letztes Jahr kam es bei einer Veranstaltung zu einer Schlägerei, die damit endete, dass die Polizei eintraf und diese letzten Endes auflöste. Es waren mehrere Personen verwickelt.

Es gab mehrere geschädigte, unter anderem ich und ein Polizist.

Der Polizist hat behauptet, ich hätte ihn an dem besagten Abend in die Hand gebissen. Ich hab das bestritten, weil ich ihn schlicht weg nicht gebissen habe.

Irgendwann flatterte eine Anzeige ins Haus. Der Beamte hat mich wegen Körperverletzung angezeigt. Daraufhin musste ich zur Aussage. Dort hab ich den Hergang noch einmal geschildert und ebenfalls gesagt, dass ich an dem Abend niemanden gebissen habe. Fakt ist, dass meine Arbeitskollegin, die an dem Abend ebenfalls anwesend war, auch gebissen wurde. Nachweislich durch eine andere Person. Dies habe ich auch bei meiner Aussage so angegeben.

Irgendwann erhielt ich dann ein schreiben der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren gegen mich eingestellt wurde.

Vor einem Monat flatterte mir ein Schreiben der Gewerkschaft der Polizei ins Haus, dass ich dem Herrn Beamten doch bitte 1000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen habe. Dem habe ich mit dem Hinweis, dass das Verfahren gegen mich mangels beweisen eingestellt wurde, widersprochen. Nun habe ich eine Antwort auf mein schreiben erhalten, wo doch tatsächlich wortwörtlich drin steht, dass der Schreiberin telefonisch vom geschädigten bestätigt wurde, dass ich ihn gebissen habe und das er sich da "ganz sicher" sei. Ich bin ehrlich gesagt erstmal sprachlos gewesen. Es gab nie eine Gegenüberstellung oder ähnliches. Ich weiß nicht mal, wie der Beamte aussehen soll.

Dem schreiben habe ich jetzt erneut widersprochen.

Meine Frage ist: Kann er tatsächlich Schmerzensgeld von mir verlangen, obwohl nie bewiesen wurde, dass ich die Verursacherin gewesen sein soll? Ich mein, da kann doch jeder behaupten, irgendwann mal von jemandem verletzt worden zu sein und Schmerzensgeld verlangen.

Danke vorab.

Grüße

Recht, Schmerzensgeldanspruch
Angriff mit pfefferspray. Schnerzensgeld?

Wurde am Freitag von der ex meines Freundes mit pfefferspray angesprüht. Hatte höllische Schmerzen. Die Freundin hatte mich zu vor abgefangen und mir meine Tasche weggenommen das ich nicht weg komme. Die ex und mein Freund sind aktuell im scheidungsprozess. Ich wollte durch den Keller laufen in den Garten und dann lief die Freundin von der ex mir nach und die ex lauerte an der Tür und sprühte mich mit dem spray ein. Hab geschrien und bin die Treppe halb runtergeflogen halb gelaufen und als ich im Keller stand und raus wollte erhob sie eine Schaufel und drohte mir wenn ich nicht das mache was sie sagt wird es mir leid tun. Ich hab geschrien und rannte durch die Tür in den Garten. Mein Freund konnte mir nicht helfen da sie ihn auch oben abgefangen hatte und auch das pfefferspray in die Augen gesprüht hat. Als ich im Garten war hatte ich so Panik wegen den Schmerzen und ich hab kaum was gesehen das ich einfach losgelaufen bin und in ein ca 2 Meter tiefes Löcher gesprungen bin. Hab Schürfwunden an knien Händen unten am fuss und an den Unterarmen und Ellbogen. Hab gedacht mein Körper brennt und steht in Flammen das waren so schlimme Schmerzen. Hab mich ohnmächtig gestellt und als die Frauen wegwaren kam mein Freund dem auch alles gebrannt hat zu mir hat mich aus den Loch gezogen. Wir haben Augen ausgewaschen und bei mir Hals Rücken Gesicht und Ohren und Augen und dann klingelte schon die Polizei. Ich war nur noch am schreien und heulen. Der Krankenwagen kam. Hab 1 mg tavor bekommen aber es hat nichts gebracht. Hatte panische Angst. Bin deswegen 1 Woche krank geschrieben. Meine frage:ein Freund sagt ich soll sie nicht anzeigen weil er sonst noch mehr Stress mit ihr bekommt. Aber anderer seit möchte ich nicht auf das Schmerzensgeld verzichten. Sie wird doch sowieso angezeigt oder? Polizei hat alles aufgenommen und im Bericht vom Krankenhaus steht auch drin das sie mich angegriffen hat. Was soll ich machen und wie viel Schmerzensgeld wären das?

Schmerzen, Angst, Gesundheit und Medizin, Klage, Schmerzensgeldanspruch

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