Hundebiss in eigener Wohnung ?

10 Antworten

Also zunächst mal, es ist Dein Hund, also wirst Du die Behandlungskosten tragen müssen.

Für mich stellt sich aber auch die Frage inwiefern die Nachbarin die Aufsichtspflicht für das Kind vernachlässigt hat. Sie hätte das Kind nicht zu dem fressenden Hund lassen dürfen. Anscheinend hatte sie also keine Ahnung was zu tun ist....

Es muss einiges passiert sein, dass der Hund beißt oder er ist von Dir schlecht erzogen eorden u lässt Dich auch sonst nicht an den Napf ???

Wieso war der Hund aber nicht in einem separaten Raum oder angebunden ?! Und wieso lässt Du die Nachbarin die keine Ahnung hat, samt Kindern einfach so Deinen Hund beaufsichtigen ???

Sie hat der Beaufsichtigung im privaten Bereich zugestimmt, also hat sie es sich eigentlich auch zugetraut die Verantwortung zu übernehmen.

Schmerzensgeld würde ich nicht bezahlen. Und wie kommt sie auf den Betrag??? Du könntest dem Kind aber als nette Geste mal ein Spielzeug oder etwas Ähnliches kaufen ......

Für mich sind hier einige Umstände zusammengekommen und Fehler von beiden Seiten gemacht worden.

Hol Dir aber am Besten einen Rat bei einem Rechtsanwalt, denn meine Antwort ist mehr ein Bauchgefühl. 🤔


Farilarii 
Beitragsersteller
 16.01.2018, 01:04

Ich habe seit 30jahren Hunde und es ist das erste mal das eins meiner Tiere einen Menschen schädigt- ich bin sehr betroffen und mache mir Vorwürfe (ich musste das Haus verlassen um unsere Katze einschläfern zu lassen, also absoluter Ausnahmezustand)

Mein Hund ist erzogen und natürlich bin ich für ihn verantwortlich.

Da sich Hund und Nachbarn aber seit gut 5 Jahren kennen habe ich mir nix gedacht. Das war fahrlässig von mir.

Trotzdem strauchel ich über die Forderungen die gestellt werden...

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Madita69  16.01.2018, 12:34
@Farilarii

Bitte meine Fragen nicht falsch verstehen. Es sollten keine Vorwürfe sein. Ich kann mir gut vorstellen, dass Du noch immer geschockt bist. Mir tut die Situation für beide Seiten leid. Auf mich machst Du einen verantwortungsbewußten Eindruck. Aber wie Du schon sagst, die Nachbarin will Geld und da würde ich mich fachlich und sachlich erst mal durch einen RA beraten lassen.

Erkundige Dich auch mal, ob der Arzt den Vorgang beim Ordnungsamt/Veterinäramt gemeldet hat. Evtl kommt von dieser Seite dann sowieso eine Prüfung.

"Einfach so" bezahlen, würde ich jedenfalls erst mal nicht.

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Meine Güte ein Hund bleibt ein Hund. Gerade wenn noch ein Kleinkind im Haus ist, bedarf es der besonderen Aufsicht. Was letztlich zu Hundebiss geführt hat, ist auch noch klärend zu hinterfragen. Ohne Halterhaftpflichtversicherung eine fremde Person mit einem Kind im Haus zu lassen, ist mehr als grob fahrlässig, gerade wenn dann noch von Hundehaltererfahrung gesprochen wird. Jetzt wird die Rechnung präsendiert und du wirst so oder so zahlen müssen. Alles spricht gegen dein Verhalten.


Farilarii 
Beitragsersteller
 16.01.2018, 13:11

Ähm, von einem Kleinkind ist nicht die Rede. Und eine Haftpflichtversicherung ist vorhanden

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Ein Kind weiß nicht, dass man einem Hund das Fressen nicht weg nimmt. Dein Hund hat gehandelt wie ein Hund eben handelt, wenn man ihm das Fressen weg nimmt. Dein Fehler war, dass du Kind und Hund in der Situation nicht getrennt hast, dass du dem Kind nicht beigebracht hast wie man sich dem Hund gegenüber verhält. Deinem Hund hast du nicht beigebracht, dass man niemals einen Menschen beißt. Das sind eine ganze Menge Fehler und dafür musst du jetzt grade stehen. Zeige dich großzügig und zahle mit einem Lächeln. Während du zahlst, entschuldige dich bei dem Kind und der Mutter und versprich ihnen dass du deinem Hund beibringen wirst, nie wieder zu Beißen. Dann sind alle zufrieden.


Farilarii 
Beitragsersteller
 16.01.2018, 00:33

Das Kind ist fast 9 und kennt den Hund seit Jahren . Beigebracht habe ich ALLEN Kindern die uns besuchen dass ein Hund ein Hund und kein Kuscheltiere ist und man umsichtig mit ihm umgeht.

mein Hund wiederum ist das erste mal in 11Jahren in so einem Vorfall verwickelt, ausgebildet als Begleithund und attestiert Wesensfest.

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Madita69  16.01.2018, 01:08
@Farilarii

Wenn es ein wesensfester Hund ist, dann muss einiges schon vorher passiert sein, bis der Biss erfolgte.........sorry, aber die Nachbarin war eine echte Niete bezüglich Aufsicht Kind und Hund !!!! Ich würde kein zusätzliches Schmerzensgeld bezahlen. Für mich sieht es auch so aus, als nutzt da jemand die Gunst der Stunde.......

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Franzi2605  16.01.2018, 14:31
@Farilarii

Die Mutter hat absolut ihre Aufsichtspflicht verletzt! Sie war mit Kind und Hund alleine. Ich als Mutter von 2 Kindern bin "fremden" (also nicht zu unserer Familie gehörigen) Hunden gegenüber besonders vorsichtig, wenn es um den Umgang von meinen Kindern und dem Hund geht.

Ein Hund, der eine Begleithundprüfung abgelegt hat, beißt nicht einfach drauf los. Der Hund wird Drohsignale von sich gegeben haben, die von der Mutter entweder durch Ablenkung anderer Dinge nicht wahrgenommen wurden oder im schlimmsten Fall ignoriert wurden, weil der Hund dem Kind nie etwas getan hat. Vielleicht hat der Hund vorher schon nach dem Kind geschnappt um es zu verwarnen? Es war niemand außer der Mutter dabei, also kann man es nicht sagen...

Tiere, die in die Ecke gedrängt werden bleibt irgendwann nur die Flucht nach vorn. Das soll keine Entschuldigung sein, dass der Hund gebissen hat, aber die Aussage, dass der Halter / die Halterin es dem Tier nicht beigebracht hat, dass man niemanden beißt ist so ein riesen Schwachsinn! Er / Sie kann da am wenigsten für, da es bei ihm / ihr in 11 Jahren noch nicht zu so einem Zwischenfall gekommen ist.

Es wäre Aufgabe der Mutter gewesen, dem Kind zu sagen, dass Schluss ist!

Ich weiß hier leider nicht genau die Rechtslage, aber die Aufsichtsplicht hatte in dem Fall der Hundesitter - also die Mutter hätte dafür Sorge tragen müssen, dass so ein Vorfall nicht hätte passieren können. Den Text habe ich im Netz gefunden:

Eine Aufsichtspflicht über den Hund besteht immer, obgleich es sich bei der Person um den Hundehüter, Hundhalter oder ein Hundeführer handelt. Aufgrund der Unberechenbarkeit der Tiere, besteht stets ein gewisses Risiko der Gefahr.

Daher muss jeder der ein Tier bzw. den Hund zur Beaufsichtigung hat, stets Sorge dafür tragen, dass durch den Hund keine andere Person zu Schaden kommt.

Ich würde da auf jeden Fall mit einem Anwalt drüber sprechen, wie die Rechtslage ist. Für mich sieht das auch ganz stark nach schnellem Geld aus!

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Franzi2605  16.01.2018, 14:44
@Franzi2605

Zitat:

Bei einem Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht kann man sich im Fall des Schadenseintritts haftbar machen, denn der Hundehalter haftet grundsätzlich immer für den Schaden, den sein Hund verursacht. Auch für den Hundehüter kann eine Haftung in Betracht gezogen werden.

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Wobei die Nachbarin - sehr zurückhaltend gesagt - von Hunden nicht viel Ahnung zu haben scheint.

Lt. Sachverhaltsschilderung biss der Hund während er beim Fressen war.

JEDER der sich auch nur einigermaßen mit Hunden auskennt, weiß daß Hunde darauf teils sehr "impulsiv" u.U. auch gegenüber dem eigenen Herrchen, Frauchen (als Rudelführer) reagieren.

Der Hauptgrund: Die Angst daß ein anderer Artgenosse ihm sein Fressen streitig machen könnte. Was ein Urinstinkt ist. Und deshalb auch u.a. ein Mensch als vermeintlicher zu vertreibender Konkurrent angesehen wird.

Die Nachbarin hätte also ihr eigenes Kind z.B. dahingehend schützen können, indem sie verhindert hätte, daß das Kind während des Fressens zum Hund gelangt. Was offenkundig nicht geschah.

Das Vorstehende kann beim Nichtglauben, Inzweifel-Stellen usw. von jedem auch nur einigermaßen versierten Tierexperten, Biologen, Tierpfleger, etc.. bestätigt werden.

Unbestreitbar kam es in der Wohnung der Fragestellerin zum Bissvorfall. Mit Rücksicht auf das Vorstehende mein unmaßgeblicher Vorschlag um den Frieden wieder herzustellen:

Mitbeteiligung an den Behandlungskosten, wobei jedoch die Finanzierung der erwähnten 4stelligen Schmerzensgeldsumme unter Berücksichtigung des Vorstehenden übertrieben ist.

Ganz offenkundig versucht jemand die Gunst der Stunde zu nutzen, möglichst schnell viel Profit zu scheffeln

Es ist doch jetzt unerheblich wer wem was beigebracht hat oder nicht.

Der Hund hat gebissen - aus welchen Gründen auch immer - und das Kind ist verletzt. Als Hundehalter haftest Du immer.

Schmerzensgeld kann sie verlangen. In Deutschland ist das jetzt so eine Sache mit dem Schmerzensgeld. Wenn man das einklagen will, bekommt man meist nicht viel.

Aber was heißt denn vierstellig ? 1000 Euro oder 8000 Euro etc ?

Bei 1000 Euro würde ich zahlen und wäre froh wenn sie mich nicht anzeigt. Dann hast Du nämlich noch mehr Probleme. Wenn ein Hund einen Menschen beißt und noch dazu ein Kind (da sind die Deutschen bekanntlich sehr hysterisch), hast Du das Ordnungsamt auf dem Hals und der Hund Leinen und Maulkorbpflicht etc. etc.

Um mir diesen Ärger zu ersparen würde ich lieber zahlen und es nicht darauf ankommen lassen. Aber das mußt Du wissen.


Farilarii 
Beitragsersteller
 16.01.2018, 01:13

Ihrer Aussage nach sollte der Betrag ausreichend sein, den Führerschein ihrer Tochter zu zahlen...

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William1307  16.01.2018, 09:24
@Farilarii

Na wenn das so ist... dann kannst die FS ja einen Betrag vorschlagen den sie für angemessen hält :-) Abzocken lassen muß man sich sicher nicht. Aber ich dachte das wären Bekannte/Freunde gewesen ? Seltsam wie Menschen heutzutage so drauf sind. Wenn mich der Hund meiner Freundin beißt verlange ich doch kein Schmerzensgeld ?

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Farilarii 
Beitragsersteller
 16.01.2018, 01:08

Da mein Hund den fälligen Wesenstest bei einer Anzeige bestehen würde, mache ich mir um Auflagen keine Sorgen.

dass kann ich deshalb so selbstbewusst sagen, weil ich selbst Trainerin bin und der Hund ständig im Training mit Sequenzen des gängigen Wesenstests konfrontiert wird.

Der Schaden ist unumstritten und schwer zu verkraften.


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