Kann man mich anzeigen, wenn ich meinen Hund ohne Leine führe?
Hallo Ihr Lieben,
ich war gestern am späten Abend nach 22 Uhr mit meinem Hund am See auf einer großen Wiese am spielen. An dieser Wiese lief eine Joggerin vorbei, die mich völlig aufgebracht anschrie, ich sollte doch meinen Hund an die Leine nehmen, ob ich denn nicht wüsste das hier Leinenpflicht wäre?! Und wenn sie wollte, könne sie mich auch anzeigen. Mein Hund hat dieser Frau nichts getan, hat sie nicht angeknurrt, nicht, .ist noch nicht mal zu ihr hingerannt. Ich habe meinen Hund sofort auf den Arm genommen. Ich habe ja Verständnis, wenn jemand Angst hat. Aber die Tante war völlig aufgebracht und unverschämt frech. Aber kann man jemanden anzeigen, nur weil er seinen Hund unangeleint mitführt und dieser nichts getan hat? Klar kann ich vom Ordnungsamt ein Bußgeld bekommen , aber doch keine Anzeige, oder?
36 Antworten
Ich bin auch Hundebesitzer und kann sage, dass sogar ich als Hundehalterin solche negativen Erfahrungen machen muss. Wenn ich mit meinen angeleinten Hund unterwegs bin ist es natürlich selbstverständlich, dass wenn mir ein anderer Hundebesitzer entgegenkommt er seinen Hund ebenfalls anleint. Leider muss ich häufig feststellen, dass dies wohl nicht für alle Hundehalter eine Selbstverständlichkeit ist. Heute bat ich einen Hundehalter seinen Hund anzuleinen, seine Antwort war: "Wann ich meinen Hund anleine ist immer noch meine Angelegenheit, dass geht Sie nichts an". Meinen Hinweis auf die Leinenpficht kommentierte er so: "Wahrscheinlich haben Sie Ihren Hund nicht im Griff, kümmer Sie sich um Ihre Angelegenheiten". Einfach nur unverschämt. Habe mich nun beim Ordnungsamt beschwert, da ich es einfach nur Leid bin mir solche Unverschämtheiten gefallen zu lassen (mein Hund wurde auch schon mehrfach gebissen von Besitzern die ihre Hunde nicht angeleint hatten!). Leider kenne ich diesen Flegel nicht, sonst wäre ich gleich zur Polizei gegangen.
Ich kann nur sagen, wenn alle etwas Rücksicht nehmen würden, würde es auch nicht so viele verärgerte Personen die somit keine Hunde mögen (was ja wohl eindeutig nicht am Hund liegt, sondern am Halter) geben. Ich kann die Leute schon verstehen wenn sie schlechte Erfahrungen mit Hunde bzw. deren Besitzer gemacht haben, dass diese dann ausflippen. Geht mir ja als Hundehalter leider nicht anders.
Und erst wenn man einen Hundehalter darauf anspricht, dass er die Haufen von seinem Hund wegmachen soll. Da gehts dann gleich richtig los mit Beleidigungen!
Es ist leider auch so, dass dies viel zu selten geprüft wird. Habe meinen Hund nun schon sechs Jahre. Bin noch NIE auf Hundemarke, Wegmachen von Kot oder Leinenpflicht geprüft worden. Deshalb führen sich leider auch manche Hundebesitzer auf wie die Axt im Walde. Schade.....Hier sollte mal was passieren!
Das Bußgeld des Ordnungsamtes wird aufgrund einer Ordnungswidrigkeitenanzeige verhängt. Also kann man natürlich jemanden wegen einer Ordnungswidrigkeit anzeigen. Aber bei der Joggerin wirst Du eher nichts zu befürchten haben. Sie wird ihre Erfahrungen mit freilaufenden Hunden gemacht und deshalb panisch reagiert haben. Ich kann das schon verstehen aber abends allein auf einer Wiese... wenn der Hund einigermaßen erzogen ist, finde ich das okay. Rechtlich gesehen hat sie aber leider Recht.
Nun, das hat bisher noch jeder Hundebesitzer gesagt. "Der tut nix". Und wurde dann doch jemand gebissen, heißt es dann "kann ich gar nicht verstehen, der Hund ist sonst sooo lieb".
Leinenpflicht ist nun mal Leinenpflicht. Ich bin Hundebesitzer und ärgere mich immer wieder über uneinsichtige Hundebesitzer, die durch ihr rücksichtsloses Verhalten den Ruf der Mehrheit der Hundebesitzer, die sich nämlich an die Vorschriften halten, ruinieren.
Diese Hundebesitzer kenne ich auch. Allerdings führe ich meinen Hund sonst auch immer an der Leine. Aber nach 22 Uhr ist diesee See, wie ausgestorben. Und mein Hund ist noch nicht einmal zu dieser Frau hingerannt. Sie hat uns von weitem gesehen und kam auf uns zu. Sie wollte einfach nur Stunk.
Ja, sie kann dich deswegen anzeigen, aber ist halt fraglich, was daraus wird. Schätze mal dann ein Bußgeld vom Ordnungsamt könnts dann werden oder halt ne Verwarnung mit Strafgeld.
Ja, man kann auch beim Ornungsamt Anzeige erstatten. - Den Hund bei Leinenzwang unangeleint zu lassen ist eine Ornungswidrigkeit und kann mit Verwarngeld oder Bußgeld geahndet werden. Ich habe auch einen Hund, und ich befolge den Leinenzwang! Es sind Menschen wie Du, die das Image von Hunden und Hundehaltern beeinträchtigen: Der Hund tut nichts, läuft nicht auf jemanden zu, beißt nicht, ist ganz lieb... und bleibt doch ein Hund! Und daher ist nie auszuschließen, dass er nicht doch plötzlich einmal irgendeinem Trieb folgend "etwas tut". Du solltest auch Verständnis für Mitmenschen haben, die Angst vor Hunden haben oder sogar schon einmal schlechte Erfahrungen machen mussten. Gerade Jogger sind für viele Hunde interessant, da sie durch das Laufen Jagdinstinkte im Hund wecken... Du hast einen Fehler gemacht und gegen Regeln verstoßen und beschwerst Dich jetzt, dass Du dafür gerüffelt wurdest - da solltest Du noch einmal drüber nachdenken. Ich gehe übrigens mit meinem Hund zu ausgewiesenen Hundeauslaufplätzen, da kann er sich austoben. Und auf unseren Runden im Stadtgebiet ist er immer angeleint.
Im übrigen gibt es diese Hunde Auslaufplätze auch bei uns. Nur leider, rennen dort immer sehr dominate große Hunde rum. Dort hat mein Hund immer das Glück, dass er gebissen wird. Sie ist nämlich mit 7 Kilo nicht die Größte.
Das dafür ein Bußgeld verhängt werden kann, weiß ich. Allerdings war es nach 22 Uhr und normalerweise ist dort keiner mehr. Auf der Wiese laufen auch keine Jogger. Sonder höchstens umher. Ich halte mich sonst auch immer an die Leinenpflicht, aber hallo es war spät Abends...das Wetter war beschissen. Mein Hund hat diese Frau noch nicht einmal beachtet und sie schreit schon rum. Auch ich habe Verständnis, wenn jemand Angst hat. Aber die Frau stand 20 Meter weg und musste noch nicht einmal an uns vorbei laufen. Hallo ...wie bescheuert muss man denn sein????
Ich habe da auch nur verständnis für, wenn die Frau mal eine böse Erfahrung gemacht hat.
Grundsätzlich hast Du Dich gut verhalten. Die Frage ist, was kann wirklich im schlimmsten Fall passieren. Natürlich ist die Leinenpflicht wichtig, da nur wenige Hundehalter ihre Tiere unter Kontrolle haben und von diesen Hunden Gefahr ausgehen kann. Solange wir unsere Hunde allerdings kontrollieren und sie auch auf uns hören, d. h., dass sie Dritten keine Schäden zufügen, wird auch von Ordnungsämtern, Jägern, Förstern und vernünftigen Menschen unser Verhalten respektiert. Natürlich sitzt das Problem immer am oberen Ende der Leine. Ich wünsche Dir und Deinem Hund weiterhin alles Gute und gebe ihm soviel Freiheiten wie verantwortlich möglich.
Mein Hund kommt auf Kommando zurück und hört sehr gut. Er tut keiner Fliege was zu leide.