Was gibt es alles für Auflagen für einen Dobermann in Nrw?

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Schau mal hier: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048

Als gefährlich gilt er in NRW zwar nicht, aber als "großer Hund" nach der 40/20 - Regelung.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=5116&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=372696

Zumal kein seriöser Züchter und auch kein Tierschutzverein einen Hund gibt, wenn du noch nicht volljährig bist.


Anti999 
Beitragsersteller
 17.11.2019, 03:56

Ja das wird eh ein Familienhund das Alter ist das geringste Problem,aber der Link den du geschickt hast funktioniert nicht

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LukaUndShiba  17.11.2019, 04:58
@Anti999

Ein Dobermann ist ein Hund der sich extrem auf eine Person fixiert und das wird die sein die er am fähigsten und am Vertrauenswürdigsten hält.

Das wirst nicht du als Minderjähriger sein und als Familien Hund ist er damit gänzlich ungeeignet.

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EvaRelativ  17.11.2019, 10:02
@Anti999

Also bei mir funktionieren beide Links einwandfrei, alternativ kannst du natürlich selbst nach dem Hundegesetz von Thüringen googlen und dich einlesen.

Dobis können sicher sehr zauberhaft sein, auch in einer Familie.
Aber ich glaube ja eher, dass hier ein Halbstarker etwas zum Posen sucht.

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Anti999 
Beitragsersteller
 18.11.2019, 02:53
@EvaRelativ

Ich bin 17 da macht das eine Jahr auch keinen Unterschied. Der Hund wird auch höchstwahrscheinlich eher meiner nur morgens werde ich halt nicht immer mit ihm gehen können deswegen .

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Anti999 
Beitragsersteller
 18.11.2019, 02:56
@EvaRelativ

Und mit halbstarker hat das nichts zu tun ich interessiere mich schon seit ich denken kann für Hunde und hatte damals auch die erste "Beziehung " mit einem Dobermann daher muss ich deine Vermutung wohl leider dementieren. aber ich verstehe schon warum du das denkst es gibt natürlich auch sehr viele poser die in Wirklichkeit keinen F**k auf den Hund selbst geben

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Anti999 
Beitragsersteller
 18.11.2019, 02:57
@LukaUndShiba

tschuldige erste Antwort war auf dich bezogen

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EvaRelativ  18.11.2019, 09:59
@Anti999

Ach so und du bist natürlich reich und musst nicht arbeiten oder so und der Hund ist am Tag auch keine 8 h allein? Wer kümmert sich in den 8h um den Hund?
Der wird nämlich vermutlich seine Hauptbezugsperson.

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EvaRelativ  18.11.2019, 10:04
@Anti999

Ich interessiere mich auch schon seit frühster Kindheit für Hunde und auch für verschiedene Rassen - auch den Dobi fand ich eine Zeit interessant, genau wie diverse Bullrassen und so weiter.
Ich habe was Hunde angeht (leider?) auch schon diverse Erfahrungen gemacht und feststellen müssen, dass viele mit "solchen Hunden" bzw. die sich "solche Hunde" wünschen sich die eher zum Posen holen und sich auch nicht ausreichend über die Rassen informieren!

Der Dobi hat eher eine niedrige Reizschwelle, will arbeiten und ist gesundheitlich gelinde gesagt am A***h....

Für einen Familienhund gibt es sicher eine große Gruppe von Rassen, welche sich besser eignen.

Ich will hier wie gesagt dem Dobi nicht absprechen auch gut in der Familie zu sein. Aber du bist 17, du macht Abi, ne Ausbildung, geht studieren oder arbeiten oder was auch immer. Du allein hast gar keine Zeit um dich richtig zu kümmern.
Das heißt wenn deine ganze Familie nicht dauerhaft dahinter steht geht das schon gar nicht.

Und vor allem: Was passiert, wenn du evtl in den nächsten Jahren ausziehst?

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Anti999 
Beitragsersteller
 21.11.2019, 07:01
@EvaRelativ

Das gute ist das ein Hund garnicht oder höchstens 1-2 Stunden vormittags Alleine Wäre denn sonst immer jemand zu Hause . Und Zeit hätte ich auch genug ich habe meine Prioritäten evtl etwas anders als andere Leute .Und ja diese klassischen Familienhunde sind zwar ganz schön aber überall aufzufinden und iwi nichts besonderes

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EvaRelativ  21.11.2019, 11:46
@Anti999

Aha, also doch was besonderes gesucht. Dann war ich ja nicht ganz falsch.
Ehrlich, Dobis gehen schnell los und vorallem werden sie i.d.R. nicht alt - wenn der seine 8 Jahre erreicht ist er für die Rasse ein Methusalem. Das würde ich mir nicht antun wollen, eine Rasse die so durchseucht ist mit DCM, dass viele Hunde noch vor dem 5. Lebensjahr tot umfallen.

Es gibt einen Haufen Hunde, welche aus meiner Sicht besser geeignet wären.
Charakterlich und von der Gesundheit her.

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Anti999 
Beitragsersteller
 21.11.2019, 12:58
@EvaRelativ

Get that point aber will Schon einen mittel- bis großen Hund und ja der auch schon etwas besonderes ist wenn du Vorschläge hast bin ich dafür offen

By the way der dobi von dem ich auch sprach ist jetzt 12 Jahre alt und sie lebt immernoch

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EvaRelativ  21.11.2019, 15:09
@Anti999

Wie gesagt, das ist eben nicht die Regel sondern leider die ganz seltene Ausnahme, dass ein Dobi so alt wird.

Ich schlage dir gern was vor und mache mir Gedanken, wenn dann alle Beteiligten glücklich werden. Aber dafür brauche ich einen Haufen Infos von dir.
Da würde ich dir meine Fragen mal per PN schicken und dann schauen wir mal - wie klingt das? Ich meine mal ehrlich - es gibt über 300 anerkannte Hunderassen, da findet sich sicher was.

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Anti999 
Beitragsersteller
 09.12.2019, 16:57
@EvaRelativ

wie sieht's aus du antwortest iwi nicht

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EvaRelativ  09.12.2019, 20:27
@Anti999

Na, ich muss mir auch nen Kopf machen - du hast dir ja schließlich auch Zeit genommen.

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Anti999 
Beitragsersteller
 09.12.2019, 22:37
@EvaRelativ

Achso ja alles gut dachte nur du hättest es garnicht gelesen so wie bei mir

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Meines Wissens nach stehen Dobermänner nur in Brandenburg auf der Liste, gelten dann also in NRW eigentlich als "normale" Hunde, also keine Nachweise etc. nötig :)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ehrenamt im Alters- und Tierheim

es gibt ein Verzeichnis, einen Sachkundenachweis brauchst du auf jeden Fall, da in NRW die 20/40 Regel gilt.


Anti999 
Beitragsersteller
 17.11.2019, 04:07

aber laut meinen Recherchen Brauch man für einen Dobermann keine extra Sachkundenachweis

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EvaRelativ  17.11.2019, 10:12
@Anti999

Ich zitiere mal aus dem Hundegesetz von Thüringen:

§ 11 (Fn  3 )
Große Hunde
(1) Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.
(2) Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Die Art und Weise der Überprüfung der Zuverlässigkeit obliegt der zuständigen Behörde. § 4 Abs. 7, § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 3 gelten entsprechend.
(3) Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden.
(4) (weggefallen)
(5) Die zuständige Behörde kann die Beantragung eines Führungszeugnisses zum Nachweis der Zuverlässigkeit anordnen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters begründen.
(6) Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.
§ 4
Erlaubnis
(7) Die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes nach Absatz 1 Nummer 6 erfolgt mit einer elektronisch lesbaren Marke (Mikrochip), auf der eine nichtsprechende Nummer gespeichert ist. Die zuständige Behörde darf die gespeicherte Nummer im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz zur Feststellung der Person des Halters oder der Halterin des Hundes nutzen. Die zuständige Behörde hat die gespeicherte Nummer der für die zentrale Erfassung nach diesem Gesetz registrierter Hunde zuständigen Behörde zu übermitteln.
§ 5
Pflichten
(2) Außerhalb eines befriedeten Besitztums sowie in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern sind gefährliche Hunde an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen. Dies gilt nicht innerhalb besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche. Gefährlichen Hunden ist ein das Beißen verhindernder Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung anzulegen. Satz 3 gilt nicht für Hunde bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonats.
(5) Die Halterin oder der Halter eines gefährlichen Hundes ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von fünfhunderttausend Euro für Personenschäden und in Höhe von zweihundertfünfzigtausend Euro für sonstige Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten.
§ 6
Sachkunde
(3) Als sachkundig nach Absatz 1 gelten
a) Tierärztinnen und Tierärzte sowie Inhaber einer Berufserlaubnis nach § 11 der Bundes-Tierärzteordnung,
b) Inhaber eines Jagdscheines oder Personen, die die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben,
c) Personen, die eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a oder b des Tierschutzgesetzes zur Zucht oder Haltung von Hunden oder zum Handel mit Hunden besitzen,
d) Polizeihundeführerinnen und Polizeihundeführer,
e) Personen, die aufgrund einer Anerkennung nach § 10 Abs. 3 berechtigt sind, Sachkundebescheinigungen zu erteilen.
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Anti999 
Beitragsersteller
 18.11.2019, 02:51
@EvaRelativ

Ja das ist alles schön und gut aber das Gesetz aus Thüringen bringt mir nichts da ich in NRW wohne (:

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