Guten Mittag allerseits ,

So nachdem ich all diese Kommentare gelesen habe ist  mir erstens bewusst geworden  dass all die Leute die dass kommentieren nicht mal einen listenhunde oder ein sogenannten listenhunden haben also bitte liebe Leute tut mir und demjenigen der die frage gestellt hat den gefallen und antwortet nicht weil ihr keine Ahnung habt und wenn man einen wesenstest geschafft hat ist man befreit vom Leinen und maulkorbzwang dafür ist der test da um zu schauen wir der Hund auf Leute und seinen Umfeld reagiert und was für begleithundeprüfung weist du überhaupt was das ist bevor du sagst man braucht erst eine begleithundeprüfung Les erst nach was das überhaupt ist und antworte dann 

So erstmal jetzt beantworte ich dir die frage du schreibst dein Hund ist 18 Monate also heisst es du hattest vor ca 2 Monaten dein Wesenstest  und es wurde von einem sachkundigen abgenommen ......dein Hund wurde durch den wesenstest abgenommen dass er jetzt ein normalen listenhunden ist für ihn zählen die gleichen Regeln wir für ein Haushund also lass dich nicht verarschen mein Tipp ruf deinen Sachverständiger an dann weißt du alles und 2 es War aussserhalb solange du kein Schild mit Bitte an die Leine siehst darf er ab !!! Ich habe selber 2 sogenannte listenhunde ich könnte dir noch soviel schreiben viele Beamte vom Dienst wissen es nicht so genau deswegen ruf Bitte deinen Sachverständiger an und du weißt mehr was du darfst. 

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