Hund im Tierheim abgeben?
Hallo
meine Schwester hat sich aus purer Ignoranz einen Listenhund aus dem Ausland angeschafft. Die kleine ist super süß und es tut mir so leid dass sie wegen der Dummheit eines Menschen es jetzt so schwer hat.
Das Problem ist nun, dass sie natürlich keine Haltergenehmigung bekommt, da sie nicht aus dem Tierschutz adoptiert wurde. Sie will den Hund nun an eine Freundin geben, da ihr Vater angeblich beim Ordnungsamt arbeitet und den Hund anmelden kann.
ich persönlich glaube kein Wort und bin der Meinung, dass der Hund ins Tierheim MUSS um hier legal leben zu dürfen. Ich weiß natürlich, dass niemand sein Tier freiwillig in ein Heim abgeben will aber bei ihr ist es der einzige Weg ..
was sagt ihr zu der Lage ?
7 Antworten
Du hast ja selber einen Listenhund. Daher weisst Du ja dass es nicht so einfach geht.
Und der Vater der Freundin - wer soll das glauben ? Auch der muss sich an die Gesetze halten - gerade wenn er beim Ordnungsamt arbeitet...
Diese Aktion war wirklich dumm von deiner Schwester, etwas anderes kann ich dazu nicht sagen. Ja, der Hund muss ins Tierheim, um wieder legal vermittelt zu werden. Deiner Schwester hätte von Anfang an klar sein müssen, dass es ein Lebewesen ist, und dass man das nicht einfach von der einen Person zur anderen Person schieben kann, so wie es einem gerade passt. Sie wusste doch vorher, dass er nie eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen wird.
Der Hund ist jetzt auf einer Pflegestelle und wird dort auch bleiben wenn sie nicht vermittelt wird
Die lügt sie gedruckt. Auch der Vater kann den Hund nicht anmelden und wenn er es irgend wie hinten rum tut macht auch eher sich strafbar.
Ich würde anonym eine Anzeige gegen deine Schwester machen für das unerlaubte halten eines listenhundes (mit der Weitergabe macht sie sich auch noch mal strafbar), dann kommt der Hund nämlich garantiert ins Tierheim ob sie will oder nicht.
"da ihr Vater angeblich beim Ordnungsamt arbeitet und den Hund anmelden kann." Das eine hat mit dem Anderen nicht einmal was zu tun. Ist nicht so als hätte er damit mehr "Macht" diesbezüglich
Schließe mich deiner Meinung an: Wenn euer Bundesland vorgibt: Haltung nur erlaubt bei Übernahme aus Tierschutz, dann gibt es daran nichts zu rütteln
Davon ausgehend dass die Schwester ihn behalten will:wenn sie weder vorbestraft ist,noch bereits bei irgendwelchen Behörden wegen illegaler oder schlechter Tierhaltung auffällig wurde kann sie die Genehmigung auch nachträglich bekommen.dazu muss man kein Vater sein der im . Amt arbeitet..Aber dazu ist es dann erforderlich dass sie sich ganz zügig selbst beimVet.Amt /Ordnungsamt „anzeigt“,die Lage schildert und sich dann -vorübergehend wenn’s gut läuft-vom Hund trennt Denn ins Tierheim wird er erstmal müssen -schon wegen Quarantäne,Tillwutimpfung etc. Aber wenn einem das Tier was bedeutet kann man auch die nötigen Voraussetzungen schaffen es dann durchaus auch wieder zurückbekommen.und legal halten zu dürfen .Kann mir nicht vorstellen dass sie nen Listi zwingend zu neuen Haltern- wo es vorher nicht 100pro abzusehen ist dass die mit ihm zurechtkommen und ihn nicht wieder abgeben -geben wollen.Während die Schwester ihn von klein an kennt,eine Bindung besteht .Dagegen bei jedem Besitzerwechsel bekommt ein Hund wohl nen Knacks weg ,und das sollte der Logik nach doch bei einem Listenhund erst recht verhindert werden Aber dazu darf man eben nun nicht warten bis der Kleine von Amts wegen eingezogen wird.Dann hat man jede Chance verspielt ihn wieder zu bekommen Also jetzt melden ,sagen man hat ihn aus den Ferien und wusste nicht…und direkt sagen dass man ihn gern behalten willund alles dazutun wird ihn ordentlich halten zu dürfen Und dann schnellstmöglich GENAU DAHIN arbeiten sprich Hundeführerschein machen ,ev.wenn gefordert wird dieNach Weise bringen dass man es auch finanziell mit der meist bei Listenhunden viel höheren Steuer und sonstigen Kosten stemmen kann usw.und so die Voraussetzungen dafür schaffen dass man ihn legal aus dem Terheim wieder raus bekommt .Bei nem Bekannten der in sehr ähnlicher Lage mit seinem Soka-Hund war hat’s auch geklappt -viel Glück !
Das erste was ich sage... Zum kotzen. Wendet euch bitte erst einmal an ein Tierheim und sucht nach einer Lösung.
Listenhund heißt nicht, dass man ihn durch die Gegend schiebt, das ist nicht erlaubt.
Ich finde es ultra ätzend dass das Tier jetzt schon wieder wo anders hin muss.
Och, der ist ja süß... Ich bin im Urlaub... Nehme das Tier mal mit... Huch, das ist ja nen Listenhund.
Wie gesagt, entweder das Tierheim fragen und /oder das Veterinäramt anrufen und sich erkundigen
Ich habe keinen Listenhund :) kenne aber die Gesetze