Listenhund wurde einfach weg genommen was nun?
Mein Auto wurde samt Hund (American staffordshire) abgeschleppt. Den Hund haben die sofort ins Tierheim gebracht er ist gechippt und auf meinen Namen registriert. Jedoch ist er nicht angemeldet noch hat einer ein Sachkundenachweis . Was passiert nun ? Wir haben ihn erst seit 3 Monate ... Der Vorbesitzer kam aus Niedersachsen dort kann man diese ohne weiteres halten . Hier in NRW gelten sie als listenhunde. Wir haben Papiere dort steht drinn er sei ein Mischling. Kann man eine Sachkunde nachträglich einreichen ? Und den Hund dann aus dem Tierheim befreien ? Oder kann ein Anwalt ihn raus holen ? Oder die Vorbesitzer ? Papiere alles vorhanden.
7 Antworten
Du kannst einer von deiner Familie oder deinen Freunden beauftragen das sie ihn vom Tierheim raus Hollen sollen alle dürfen ihn nehmen nur du nicht mehr die dürfen aber keine Einträge im Führungszeugnis haben und der Vermieter muss einverstanden sein und sie dürfen nicht das selbe Familien Name haben wie du sonst checken Sie das du darfst und vermitteln ihn nicht viel Glück !!!!
Es ist zwar schon was her, aber ich antworte für die nächsten:
- "Jedoch ist er nicht angemeldet"
Das halten eines Listenhundes in NRW ohne Haltungserlaubnis ist eine Straftat. siehe Landeshundegesetz von NRW (LHundG NRW)
- "...noch hat einer ein Sachkundenachweis"
Tja...
- "Was passiert nun ?"
Der Hund wird durch das Ordnungsamt beschlagnahmt und in ein Tierheim verbracht. Du bekommst eine Anzeige wegen illegaler Haltung eines "Gefährlichen Hundes". Du bekommst den Hund auch nicht zurück und zukünftig keine Haltungserlaubnis für Listenhunde. (Das ist der Normalfall - was im einzelnen anders abläuft... k.A.!)
- "Wir haben Papiere dort steht drinn er sei ein Mischling"
Die Tatsache das der Hund als Mischling oder als Dackel, vom Tierarzt eingetragen wurde, spielt keine Rolle! Der Hund wird dem Amtstierarzt im Veterinäramt vorgeführt und der entscheidet über die Rassenzugehörigkeit.
- "Kann man eine Sachkunde nachträglich einreichen ? Und den Hund dann aus dem Tierheim befreien ? Oder kann ein Anwalt ihn raus holen ? Oder die Vorbesitzer ? Papiere alles vorhanden "
Ob du das machen kannst um den Hund zurückzubekommen wird im Einzelfall vom Ordnungsamt entschieden. (Im Normalfall bekommst du den Hund in NRW nicht zurück).
- Oder kann ein Anwalt ihn raus holen ? Oder die Vorbesitzer ? Papiere alles vorhanden.
Warum sollte der Anwalt gegen geltendes Recht ankommen. Noch weniger: Der Vorbesitzer! Denn der hat ihn dir schon illegaler weise verkauft und sich damit auch strafbar gemacht.
selber schuld, so einfach!!! und genau wegen solchen leuten werden die auflagen immer schlimmer und härter!! damit du dein auto fahrenen darfst benötigst du einen führerschein, eine versicherung und das auto muss zugelassen sein. ebenso ist das halten der hunde geregelt!!! und bevor ich hier jammer würde ich einfach zur polozei und ins tierheim gehen und nachfragen, evtl. veterinäramt und das persöhnlich abklären!!
Meine Sprache. Immer mehr Verrückte, Mit Matsch Hirn, von Drogen und der Pharma Industrie Dumm gemacht, legen sich auch noch verbotene oder aufwendige Jagdhunde, Kampf Hunde zu, Nur wegen diesen Verrückten, werden die Auflagen immer schlimmer, denn die Halter sind das Problem, die keine Ahnung, noch Zeit haben, aber selbst vollkommen Hirnlos und hysterisch sind
Mach ein auf dem du weiß nicht das diese Hunde gelistet sind du wirst Post kriegen wo drauf stehen wird das du 2 Wochen Zeit hast ihn abzugeben entweder Tierheim oder wieder zum Züchter zurück . Aber dein Hund kriegst du nicht mehr wieder schade wegen dem Hund ...
Ich darf ihn weder sehn noch raus holen ... Er ist sichergestellt... Ohne polizeiliche Freigabe geht da nix und Ordnungsamt soll morgen zum Tierheim kommen warum auch immer . Sagten die mir so ...da es ein Kampfhund ist und kein Sachkundenachweis habe...
Wenn der Hund nicht auf dich angemeldet ist, dann frage ich mich: hast du überhaupt einen Nachweis, daß es deiner ist? Klar, er saß bei dir im Auto, aber der Hund könnte ja jemand anderes gehören.