Hilfe. Bedeutet das im Arbeitsvertrag, dass ich sicher gekündigt werden?

3 Antworten

Du wirst rechtlich gesehen nicht "sicher gekündigt", sondern du hast einfach einen befristeten Arbeitsvertrag für bis Ende August nächstes Jahr.

Deshalb ist auch keine Kündigung nötig. Es kann aber sein, dass dein Arbeitsvertrag verlängert wird, wenn du anständige Arbeit leistet und sie dich weiterhin brauchen können.

So ein Vorgehen ist heutzutage Usus, man kann es als verlängerte Probezeit ansehen.

Du hast halt erstmal einen befristeten Vertrag. Das machen viele Betriebe um einfach mal zu schauen wie du in dem Betrieb arbeitest. Da es bei einem unbefristeten Vertrag schwierig ist jemand zu kündigen.


michi57319  12.08.2024, 21:39

Totaler Blödsinn. Ich mache grundsätzlich nur unbefristete Verträge und bin noch jeden losgeworden, der sich als untauglich erwiesen hat. Auch nach der Probezeit.

Shawayne  12.08.2024, 21:43
@Shawayne

Befristeter Vertrag: Nach Ablauf der vereinbarten Frist können Arbeitgeber ohne Angabe eines wichtigen Grundes den Vertrag beenden.

Unbefristeter Vertrag: Der Vertrag lässt sich beidseitig fristgemäß kündigen, wobei Unternehmen einen wichtigen Grund vorbringen müssen. 

michi57319  12.08.2024, 21:43
@Shawayne

Das ist schade.

Zunächst einmal wird eine Kündigung selbstverständlich schriftlich nicht begründet. Niemand schaufelt sich von Anfang an sein sicheres Grab.

Als Selbständiger mit Mitarbeitern sollte man immer und sowieso einen Anwalt für Arbeitsrecht im Hintergrund haben, mit dem jeder Schritt abgesprochen wird. Der weiß, was zu tun ist.

Nein, die Beendigung von befristeten Arbeitsverhältnissen bedarf keiner Kündigung. Ab dem 01.09.2025 wirst du dort nicht mehr beschäftigt sein, falls keine Vertragsverlängerung erfolgen wird.


eddyundtabi 
Beitragsersteller
 12.08.2024, 21:00

Ah, ich habe gerade bemerkt, dass mein Chef keine der 3 anzukreuzenden Möglichkeiten angekreuzt hat:

  1. Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit,
  2. ohne Sachgrund befristet,
  3. mit Sadhgrund befristet.

Hat er ein Fehler gemacht?

unuebersehbar  12.08.2024, 21:01
@eddyundtabi
Das Arbeitsverhältnis wird auf Grundlage des TzBfG bis zum 31.08.2025 ohne Sachgrund befristet.
eddyundtabi 
Beitragsersteller
 12.08.2024, 21:10
@unuebersehbar

Nein nein, das ist nicht angekreuzt! Ich habe es übersehen. Ich dachte da wäre kein Feld für ein Kreuz davor. Ich dachte, es steht allein.