Ich habe eine Fehlgeburt und bin derzeit von einem Psychiater beurlaubt. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag, droht mir eine Kündigung?

8 Antworten

Zuerst einmal tut mir sehr leid.

In der wievielten Woche war die Fehlgeburt? War sie nach der zwölften Schwangerschaftswoche, hast Du einen "besonderen Kündigungsschutz", der vier Monate beträgt.

Vor deren Ablauf kann Dein AG Dich nicht wegen der jetzigen Arbeitsunfähigkeit kündigen. Wenn Du schon länger als sechs Monate im Betrieb bist und nicht in einem Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften arbeitest, wird Dein AG Dir auch nach vier Monaten nicht so einfach kündigen können.

Es käme hier ja wohl sowieso nur eine "personenbedingte (krankheitsbedingte)" Kündigung in Betracht, wenn Du länger ausfällst.

Allerdings sind für solche Kündigungen hohe Hürden gesetzt, ich sehe nicht, dass Du die Voraussetzungen dafür erfüllst.


Merciii777 
Beitragsersteller
 26.04.2022, 14:09

Es gab eine Fehlgeburt in der 13. Woche

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Hexle2  26.04.2022, 14:13
@Merciii777

Dann hast Du nach der Fehlgeburt (wie schon geschrieben) erst einmal den "besonderen Kündigungsschutz" von vier Monaten und danach kommt es darauf an, wie lange Du schon im Betrieb bist und wie groß der Betrieb ist

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Merciii777 
Beitragsersteller
 26.04.2022, 14:14

Er arbeitet seit 2 Jahren im Unternehmen und es ist ein großes Unternehmen mit 1000 Mitarbeitern

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Hexle2  26.04.2022, 14:16
@Merciii777

Dann greift das Kündigungsschutzgesetz und da ist eine (wirksame) Kündigung nicht so ohne Weiteres möglich.

Warum machst Du Dir darüber Gedanken? Hast Du den Eindruck, Dein AG will Dich "loswerden"?

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Merciii777 
Beitragsersteller
 26.04.2022, 14:26

Ich hatte in den letzten zwei Jahren insgesamt 100 Tage Krankenstand, ich befürchte, dass jetzt ein zu langer Krankenstand zu einer Entlassung führen kann

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Hexle2  26.04.2022, 14:31
@Merciii777

Für eine personenbedingte Kündigung wegen Krankheit muss der AG zuerst ein BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) angeboten haben.

Danach muss eine "Drei-Stufen-Prüfung" durchgeführt werden.

Dort muss eine negative Prognose bezüglich Deines voraussichtlichen Gesundheitszustands vorliegen, dann muss Deine Abwesenheit zu erheblichen Beeinträchtigungen im Betrieb führen und anschließend muss festgestellt werden, dass dem AG eine weitere Beschäftigung nicht zuzumuten ist.

Je größer ein Betrieb, desto schwerer wird es für den AG.

Bei so einem großen Betrieb gibt es doch bestimmt einen Betriebsrat. Du solltest Dich bei Fragen an diesen wenden, man wird Dir Auskunft geben und Dich beraten können

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Zunächst einmal bekommst du die ersten 6 Wochen Lohnfortzahlung. Danach Krankengeld.

Du wirst irgendwann wieder erscheinen müssen. Eine Kündigung hast du so schnell nicht zu befürchten.

Das tut mir sehr leid für dich.

Wenn du nicht mehr in der Probezeit bist, kann der Arbeitgeber dich nicht einfach kündigen - schon gar nicht wegen Krankheit. Du musst allerdings eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgeben. Du bekommst Entgeltfortzahlung für mac. 6 Wochen, danach Krankengeld.

Ich wünsche dir viel Kraft und hoffe, dass du Halt in der Familie findest. Gute Besserung!

Nein, 6 Wochen ist mit Lohnfortzahlung. Darüber hinaus, auch nur wenn sehr lang und keine Besserung erwartbar ist.

Wenn dein Chef ein A.... ist ja, aber dann droht sie dir immer. Ansonsten nein, du wirst ja auch nicht entlassen wenn du dir ein Bein brichst und deswegen etwas länger ausfällst