Hebt ein Ortsschild das Tempolimit auf?
Wenn auf EINER Straße z.B. erst ein Tempolimit 40 kommt und danach (so 100m später) ein Orteingangs-/Ortausgangsschild, gelten dann 40 oder 50 km/h bzw. 100km/h Höchstgeschwindigkeit? Es geht um die praktische Führerscheinprüfung, also bitte nicht das was man (oder besser gesagt manche) nachher in der Praxis macht wenn man den Führerschein hat, sondern laut Gesetz!
Also Frage: Hebt ein Ortsschild das vorher angegebene Tempolimit auf?
6 Antworten
Grundsätzlich hebt ein Ortsausgangsschild die vorherige Geschwindigkeitsbegrenzung auf.
Ausnahmen können z.B. sein: Eine Geschwindigkeitsbegrenzung die zusammen mit einem Baustellenschild angeordnet wurde und die Baustelle geht bis über das Ortausgangsschild hinaus. Dann gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung bis zum Ende der Baustelle.
Oder eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit Zusatzzeichen für eine bestimmte Strecke (so sieht das z.B. aus). Das gilt dann für die genannte Strecke.
Ja, wenn kein weiteres Temposchild angeschlagen ist, gilt dann Tempo 50, egal was vorher war.
Ja. Dann gilt Tempo 50.
Beim Orteingangs Schild ist Tempo 50 km/h außer ein Schild steht direkt daneben oder dahinter.
Ja, das hebt es auf. Ab dem gelben Schild am Ortseingang gelten 50 km/h.
Da nix Link...