Darf ich mit Führerscheinklassr L einen Pflug fahren?
Hallo
kurze frage... habe letzte Woche den Führerschein klasse B bestanden. Den L bekomme ich dann automatisch mit. Ich darf mit ihm ja nur Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit vom 40 km/h führen und mit Anhänger max. 25 km/h fahren. Gelten diese 25 km/h auch für zum Beispiel einen Pflug oder ein Mähwerk. Dies sind ja eigentlich nur anbaugeräte und keine Anhänger.
Danke für eure Antworten :-)
4 Antworten
Nein gilt nur für Geräte die nachlaufen also die mit den Rädern auf der Straße ankommen. Kommt natürlich auch auf den Pflug an es auch Pflüge die ein Stützrad haben die werden dann wieder als Änhänger angesehen
Bei nicht nachlaufenden Anbaugeräten ohne Stützräder muß man halt schon Scheiße aufpassen wegen dem Schwenkbereich, den die haben.
Was ich nicht verstehe: Du hast einen Führerschein gemacht und stellst zu diesem Führerschein eine Führerscheinfrage.
Hast du die Antwort zu dieser Frage nicht in Deinen Begleitunterlagen?
Nein, damit kannst du ruhig gas geben. Die bezeichnung anhänger gilt auch nur für nachlaufende anbaugeräte, wie n güllefass oder ne scheibenegge, etc.
das sind anbaugeräte und im schein enthalten.kannst ja auch 2 anhänger mit dem trecker ziehen mit 25kmh allerdings nur bei landwirtschaft
Nein, wie gesagt...der Führerschein Klasse L ist in der Klasse B mitenthalten. Deshalb meine Frage!