Handy wegnahme?
In unserer Schulordnung steht " mobiltelefone müsseb während der Unterrichtszeit ausgeschaltet bzw lautlos gestellt sein und in der tasche verstaut werden" genau daran halte ich mich zu 100% und verwende es auch nicht. Wenn doch frage ich vorher, wenn es nicht erlaubt ist dann nicht.
nun will unser Schulleiter plötzlich weil es schüler gibt die ständig am Handy hängen, ein HandyHotel haben in das jeder sein handy stecken muss, das steht dann auf den Lehrerpult. Und ich muss ausdrücklich sagen, ich bin 23 und in einer Ausbildung. Ich muss doch mein telefon nicht dort abgeben wenn ich es eh verstaut habe und nicht verwende wenn es nicht gestattet ist. Da kann mich niemand zwingen theoretisch? Ich verstehe das ganze nicht. Ich habe nichts untetschrieben diesbezüglich und in der Schulordnung steht es auch nicht. Dürfen lehrer das einfordern?
7 Antworten
Du hast vollkommen Recht. Der Lehrer kann dir nicht ohne Weiteres dein Handy abnehmen.
Hier gehts zunächst einmal um Besitzverhältnisse.
Dein Lehrer hat weder Besitz- noch Eigentumsansprüche. Sich unbegründet das Eigentum eines anderes anzueignen ist schon sehr grenzwertig.
Die Schule hat das Hausrecht und kann die Nutzung von Handys zeitweise, insbesondere im Unterricht die Nutzung untersagen.
ein HandyHotel haben in das jeder sein handy stecken muss, das steht dann auf den Lehrerpult.
Hast du deinen Lehrer mal gefragt, ob er im Schadensfall auch haftet.
Es braucht nur jemand sein Handy abgeben, wird angerempelt und das Handy-Hotel knallt auf den Boden.
In diesem Fall wäre dein Lehrer Verursacher. Die Schule müsste den Schaden ersetzen.
Und selbstverständlich muss man dir einen Regelstoß nachweisen können.
Alle unter Generalverdacht zu stellen, ist bequem - funktioniert aber rechtlich nicht.
In diesem Fall wäre dein Lehrer Verursacher. Die Schule müsste den Schaden ersetzen.
Falsch - Die Schule hat damit nichts zu tun. Der Lehrer haftet!
Der Schulleiter hat das Hausrecht und bestimmt.
Nein dürfen sie nicht.
Behalt es einfach in der Tasche, sie dürfen diese nämlich nicht ohne Grund durchsuchen.
Dennoch kann eine Verweigerung dich vor den Lehrern natürlich negativ dastehen lassen, es gibt immer Idioten die wegen Lapalien den Schülern dann das Leben zur Hölle machen.
Also wenn du dein Handy eh nicht benutzt mach den Kindergarten einfach mit.
So eine Regelung kann man in der Grunschule oder sonst wo einführen, aber nicht in der Berufschule.
Zudem ist das Mitbringen der Handys immer erlaubt und darf von Lehrkräften nicht entwendet werden. Ob sie eingeschaltet werden dürfen regelt die Schulordnung.
Das ist typisch Deutschland, statt einen sinnvollen Umgang predigen mit aktiver Handyrecherche o.Ä. wird es einfach verboten.
Die Schule macht die Regeln und haben das Hausrecht.
Wenn einige sich nicht an die Schulordnung halten, kann die Schulleitung die Regeln für alle ändern.
Ich finde nicht, dass das in Ordnung ist in Eurem Alter. Ob die Forderung berechtigt ist, bezweifle ich.
Das sollte nur diejenigen treffen, die es eben nicht schaffen, sich an die bestehende Schulordnung zu halten.
Hier ist wieder ein Verniedlicher am Werk. Lappalien sind das alles nicht, sondern Unterrichtsstörungen. Und "Kindergarten" ist es auch nicht. Wenn die Schule solche Maßnahmen beschließt, dann nicht wegen "Kindergarten". Welch Arroganz!