Handy bei der Polizei abgeben?
Kann bzw darf jemand dessen Handy von der Polizei beschlagnahmt wurde weiter hin seine sozialen Netzwerke bedienen bzw sich bei Ihnen anmelden auf einem anderen Handy (Snapchat Instagramm usw) auf die gleichen Accouts die auch grade untersucht werden
3 Antworten
Sofern derartiges nicht rechtswirksam (durch ein Gericht) angeordnet wurde, darf derjenige selbstverständlich weiterhin soziale Netzwerke nutzen, soweit er noch Zugriff darauf hat. Beweise zu vernichten könnte allerdings Verdunkelungsgefahr begründen (Haftgrund!).
Warum nicht. Es wurde ja das Handy beschlagnahmt und eben nicht jenes Verhalten untersagt.
lg
Es wurde aber nur das Handy und nicht deine „Account“ beschlagnahmt.
Also nein, darfst du weiterhin benutzen 😃.
lg
Ehm nein, wieso solltest du das machen? Einzige logische Begründung ist beweismittel zu vernichten
Nicht ich bin betroffen frage wegen einer bekannten
Bin davon ausgegangen weil sich dort ja Beweismittel befinden