Handwerker in Verzug setzen?
Im Oktober 2023 habe ich einen Vertrag geschlossen über Photovoltaik Anlage mit Speicher. Stolze 40.000€
- Eine Woche später waren die Module auf dem Dach.
- Im März 24 war Inbetriebnahme aber ohne Einspeisung
Die Firma ist immer wieder mal vorbeigekommen abe ohne das eigentliche Problem zu lösen.
Meine Verluste
- >800€ Einspeisegebühr
- ich will die Anlage weiter ausbauen aber das geht erst wenn ich die Freigabe der enbW habe also weitere ca. 300€ Einspeisegebühr
Ich möchte jetzt den Handwerker in Verzug setzen.
Welchen Schadenersatz kann ich fordern?
- Einspeisegebühr
- erweiterte Einspeisegebühr
- z.B. x% des Rechnungsbetrages als Schadensersatz
Welche weiteren Konsequenzen kann ich ziehen. Kann ich nach Ablauf der Frist auch den Auftrag an einen weitere Handwerker geben und den ersten mit den Mehrkosten belasten?
Anlage hat 30 KWp mit 14 KW Speicher und funktioniert besser als die Hochrechnung der Leistung. Diese Hochrechnung stammt von neutraler dritter Seite (Durchschnittswerte in BW)
Problem: Messkonzept falsch. Das heißt des Messkonzept ist zwar richtig, aber es fehlt ein weiterer Zähler. Der neu gelieferte Zählerschrank ist dafür zu klein und muss umgebaut werden, dann Zähler gesetzt und dann die Fertigstellung gemeldet werden.
Dazu kommt Programmierung der Energieeinheit.
Eigentlich eine Kleinigkeit.
Letzter Termin war 2.8 bis heute hat sich keiner entschuldigt wieso keiner gekommen ist.
Telefonisch und per Mail kommen keine Antworten.
6 Antworten
Im März 24 war Inbetriebnahme aber ohne Einspeisung
Die Genehmigung der EnBW zur beabsichtigten Einspeisung lag bei Baubeginn vor, gehe ich einmal davon aus.
Dann war die Anlage auf dem Dach , wurde aber erst viel später in Betrieb genommen. Warum, weshalb, wieso?
Die Anlage wurde in Betrieb genommen, kann aber aus technischen Gründen welche deine Firma nicht lösen kann noch nicht ins Netz einspeisen - daher noch keine Abnahme vom Elektriker an EnBW . Dann dürfte aber meines Erachtens auch noch keine Inbetriebnahme erfolgt sein. Wäre zumindest bei meinem Grundversorger so.
Du musst meiner Meinung nach deinen Vertrag im Hinblick auf Zusage Fertigstellung prüfen. Wenn nichts geregelt, zumindest schriftlich Einschreiben zur Beseitigung Mängel mit Frist auffordern.
Bevor du versuchst den bestehenden Vertrag zu kündigen, solltest du zuerst einen für Abnahme PV zugelassenen Elektriker finden der deren vielleicht Murks beseitigen kann und will.
Ohne Anwalt würde ich an dem Punkt aber nicht weiter machen.
Scheinbar hakt es an der technischen Umsetzung der Messtechnik (siehe Nachtrag des FS).
Bei der NetzeBW (nicht EnBW, wie vom FS angenommen) ist tatsächlich ein Probebetrieb mit Nulleinspeisung möglich.
Aktuell scheint beim FS ein anderes als das beantragte Messkonzept installiert zu sein, damit verweigert die NetzeBW - zurecht - die endgültige Inbetriebnahme.
Fordern kann man immer viel, ob man es auch durchsetzen kann, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Eine Woche später waren die Module auf dem Dach.
Das ist schnell.
Im März 24 war Inbetriebnahme aber ohne Einspeisung
Und hier stellt sich schon die Frage, warum zwischen Bereitstellung und Inbetriebnahme 6 Monate vergingen. Dazu muss es ja wohl einen Schriftverkehr gegeben haben. Und dann wäre natürlich die Frage, was hier im Oktober 2023 vertraglich vereinbart respektive zugesichert wurde.
Die Firma ist immer wieder mal vorbeigekommen abe ohne das eigentliche Problem zu lösen.
Und das wäre nun - was?
Meine Verluste
Nein - bestenfalls entgangener Gewinn.
>800€ Einspeisegebühr
Und erneut - warum? Hat der Netzbetreiber die Anlage nicht zugelassen? Falls ja, warum nicht? Etc.pp. Wurde das Unternehmen schriftlich in Verzug gesetzt? Wenn nicht, warum nicht?
ich will die Anlage weiter ausbauen aber das geht erst wenn ich die Freigabe der enbW habe also weitere ca. 300€ Einspeisegebühr
Ohne Daten keine Aussagen möglich. Hier ist noch nichtmal festzustellen, ob tatsächlich ein ersatzpflichtiger Schaden entstanden ist.
es fehlt ein weiterer Zähler. Der neu gelieferte Zählerschrank ist dafür zu klein und muss umgebaut werden, dann Zähler gesetzt und dann die Fertigstellung gemeldet werden.
Das alleine ist schon mühsam genug - aber natürlich machbar, und muss auch erfolgen. Allerdings setzt das erhebliche Vorleistungen und entsprechenden Material- und Maschineneinsatz voraus (der Zählschrank wiegt schon heftig, ganz zu schweigen davon, dass für den Aus- und Neueinbau Bruch- und Stemmarbeiten nötig sein werden). Die Anschaltung der Elektrik samt Zählern ist dann ein weiterer Tageseinsatz für die Fachelektriker.
Dazu kommt Programmierung der Energieeinheit.
Das ist eher ein Nebenkriegsschauplatz.
Aber: Aus dieser Beschreibung erkenne ich erstmal keinen Schadenersatzanspruch per se, höchstens in Bezug auf die nicht erfolgte zeitnahe Fertigstellung. An der überhohen Leistung trägt die Firma vermutlich kein Verschulden; das würde man normalerweise auf Kulanz ggfs. gegenrechnen mit den Mehrkosten für den Umbau.
Telefonisch und per Mail kommen keine Antworten.
Man kommuniziert im Vertragsrecht auch nicht per Telefon oder Mail, sondern per Einwurfeinschreiben. Und wenn keine Frist gesetzt wurde bisher, dann ist der Anbieter noch nicht einmal im Verzug.
Das lässt sich so nicht beantworten.
Kommt vor allem auf die vertragliche Ausgestaltung an. Und woran es jetzt noch fehlt.
Wie darf man sich das vorstellen? In Betrieb aber auf Nulleinspeisung abgeregelt?
Wenn (noch?) ein anderes als das beantragte Messkonzept installiert ist, kann die NetzeBW die Einspeisung natürlich verweigern.
Was hierbei genau Stand der Dinge ist, kannst Du selbst im Kundenportal der NetzeBW einsehen. Hier findest Du auch die meisten Unterlagen, die sonst nur der Solateur zu sehen bekommt.
2 Anlagen und du hast es richtig verstanden 7.1 ist für Einspeiseanlage. Bis die das verstanden hatten vergingen Monate. Mittlerweile sind wir im Konzept einig und die enBW stiommt zu aber zum letzten Termin für den Umbau sind sie unentschuldigt fern geblieben und geben seid 10 Tagen schon keine Antwort auf Fragen - wie immer.
schon 2 mal zu vor sind Termine gepflatzt ohne das jemand erschienen ist oder das sie mitgeteilt hatten wieso.
Was stand in den Verträgen, welche Gründe führt das Unternehmen an.
in der Regel findet keine Kommunikation statt.
Gründe seien Krankheit, Überlastung mit neuen Aufträgen.
Wenn das ein eingetragener Handwerksbetrieb ist, dann würde ich mich an die Schlichtungsstelle der zuständigen Handwerkskammer wenden. Dort werden solche Fragen beantwortet und auch die Betriebe unter Druck gesetzt, wenn sie schlechte Arbeit geleistet haben.
Das ist eine gute Idee aber an der Verzugssetzung geht nichts vorbei.
Nulleinspeisung - falsches Messkonzept - Enbw verweigert Einspeisung trotz Zusage.