PV-Anlage gesetzliche Regelungen NAB?
Hallo Zusammen ,
ich bedanke mich erstmal bei allen für die Gelegenheit, dass ich eine Frage stellen könnte.
Ich bin auf der PV-Anlage Branche tätig. Hauptthema ist die Planung und Projektierung der PV-Anlagen.
Ich bin hier für jede Hilfe und Antwort dankbar.
Zuerst habe ich leider ein Problem, da es viele gesetzliche Regelungen bezüglich der Anlagenzertifikate, Messkonzepte, Ausschreibung des Stroms und Einspeiseregelunhen und Vergütungen.
Und nicht zuletzt die Gesetze die in einem Zählerschrank je nach Anlagengröße aufzubauen.
Ich habe viele Infos mitbekommen aber die sind leider nicht strukturiert, da es viel ist.
Könnte mir jemand mir dabei helfen und zu den gesetzlichen Regelungen bezüglich der Anlagengröße und TAB bzw NAB übersichtlicher machen.
Ich wäre sehr dankbar wenn ihr mir die in einer Übersicht auflistet. Ab wann braucht man das Anlagenzertifikat und was sind die dazugehörigen Punkte.
Vielen Dank im Voraus
1 Antwort
Das Anlagenzertifikat braucht du eigendlich immer. Einzige Ausnahme, die Anlage, oder besser gesagt der Wechselrichter nebst Netz- und Anlagenschutz ist beim Energieversorger bekannt. Dann reicht ggf. die Angabe des Typs so wie der Anzahl der Wechselrichter. Natürlich muss auch die Gesamtleistung der Anlage entsprechend angegeben sein.
Was den Aufbau des Zählerschrankes betrifft: Rein theoretisch ist bei jeder Änderung der Anlage erforderlich, dass betroffenene Anlagenteile nach dem Umbau den aktuellen Regeln der Technik zu entsprechen haben. In der Praxis ist das aber garnicht immer umsetzbar.
Wie oft habe ich schon bei einer Zählermontage den Fall gehabt, dass der Monteur des Energieversorgers rein theoreitsch hätte sagen können: NEIN! in diese Anlage baue ich keinen Zähler ein.
Der Unterschied zwischen Fuddel und Handwerk besteht effektiv nur darin, dass es Handwerk ist, wenn es so gemacht wird, wie der Meister es haben möchte. Falls nicht, dann ist es Fuddel.
Ich kann euch nur wärmstens ans Herz legen, sucht euch für euer Unternehmen einen erfahrenenen, für die betreffenden Netzgebiete zugelassenenen Elektromiester, der sich nicht nur mit der Thematik um die aktuellen Regeln auskennt sondern auch damit, wie weit der Netzbetreiber Abweichungen zulässt.
Der Klassiker ist z.B. die Frage nach der Zuleitung. 4ader? 5ader? Da habe ich tatsächlich beides schon erlebt. Sprich -Njet, es gibt keinen neunen Zähler und alles halb so tragisch.
lg, Anna