Um Handyreparatur betrogen! Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Ein Hallöchen an die Juristen!

Vor vier Wochen beschädigte ich den Screen meines Handys. Ich wandte mich also an einen lokalen Reparaturladen um mir einen neuen Screen einsetzen zu lassen. Der Besitzer bat mich um 45€ Anzahlung und meinte, er würde sich bei mir zurückmelden, wenn denn der Screen eingetroffen sei. Das dauere im Schnitt einige Tage.

Nach zwei Wochen rührte sich noch nichts. Anrufe und Mails wurden nicht beantwortet. Im Laden ist er auch nie anzutreffen (meistens war das Geschäft geschlossen, wurde auf Corona geschoben). Eine weitere Woche später bekam ich ihn ans Telefon. Ich sagte, ich hätte eine alternative Lösung für mein Handy gefunden und will mein Geld zurück. Er murmelte er habe den Screen inzwischen bestellt und er "müsse mal gucken ob er das stornieren kann". Wurde am Telefon aber auch schon unfreundlich.

Ich bin mir, auch nachdem ich einige Rezensionen auf Google gelesen habe, absolut sicher, dass mich der Kerl nur um mein Geld betrügen will. Die Anzahlung liegt inzwischen vier Wochen zurück. Ich habe lediglich eine Quittung über besagte Anzahlung.

Wie ist nun die Rechtslage?

Kann ich meine Kohle wiederbekommen, bzw. teilweise?

Muss ich ihm noch eine Mahnung schreiben, und ein Ultimatum setzen?

Würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir da weiterhelfen könntet.

(Und meine Lektion bezüglich zwielichtiger Handyläden habe ich gelernt, da brauche ich jetzt keine Belehrungen mehr haha)

Betrug, Geld, Recht, werkvertrag
Wer zahlt ein Privatgutachten?

Hallo zusammen,

Nach einer Schadensmeldung bzgl Stockflecken an der Wand, die nach starkem Regen auftraten, schickte mir meine Hausverwaltung direkt einen Sachverständigen.

Schon bei der Meldung am Telefon, zu dem Zeitpunkt lagen der HV nichtmal Bilder vor, sagte die Dame "Ja meistens liegt es eh am Mieter, sind Sie sicher, dass wir jemanden schicken sollen?"

Da ich immer richtig Lüfte/Heize und Allergiker bin, habe ich natürlich darauf bestanden.

Nun, der "Sachverständige" der HV hat hier einige Messungen durchgeführt und natürlich (wahrscheinlich schon lange vorm Betreten der Wohnung) stand für Ihn fest, es sei meine Schuld.

19,5°C hielt er im Schlafzimmer für "viel zu kalt" ich soll dauerhaft auf 20-22° aufheizen und zudem 6 mal täglich 20 Min Lüften, am besten quer durch die Wohnung.

Die HV möchte jetzt natürlich dass ich den Sachverständigen bezahle, den sie beauftragt hat und hat mir die Rechnung zu kommen lassen, die an die HV adressiert ist.

Allerdings habe ich mit niemandem einen Vertrag oder Zahlungsvereinbarung im Vorfeld. Mir wurde vorher nicht mal mitgeteilt, wer hier überhaupt kommt und was gemacht werden soll,obwohl ich dies erfragt habe. Es hieß "jemand schaut sich das an, um Baumängel auszuschließen". Beweise dass keine vor liegen existieren allerdings nicht und es wurde auch nicht danach gesucht (zb Kältebrücken, Funktion der Heizung, Dämmung, etc)

Ich habe dem Protokoll und der Rechnung mittlerweile 2 mal widersprochen, jedoch lässt die HV nicht locker. Da mir alles sehr voreingenommen erscheint und ich nicht glaube, dass es zulässig bzw noch als normal zählt, 6 mal tägl. 20 min Lüften und dauerhaft 22 Grad vom Mieter zu verlangen, akzeptiere ich eigtl nicht mal die Vorgehensweise, hier aufgrund einer einfachen Schadensmeldung zu der ich laut MietVertr. verpflichtet bin Streit mit dem Mieter anzuzetteln und anstatt den Schaden zu beheben unnötige Kosten zu verursachen, nur um dem Mieter die Schuld ans Bein zu nageln...

Kann die HV die Rechnung IHRES Werkvertrags einfach so auf mich umleiten? Ist das rechtens?

Ich kann schließlich auch nicht meine nächste Heizkostenrechnung an die HV senden...

Die Schadensmeldung liegt nun 3 Monate zurück und ich muss immernoch mit den Flecken leben...

Danke im Voraus.

Schimmel, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Vertrag, feuchte wände, Gutachten, Sachverständiger, werkvertrag, zahlungspflicht
Werksvertrag mit Fertighausfirma vorbehaltlich Grundstück?

Hallo,

wir haben (dummerweise) einen Hausvertrag (Werkvertrag) unterschrieben. In diesem steht drin, unter Vorbehalt der Findung eines passenden Grundstückes innerhalb von 12 Monaten.

Das bedeutet m.E. doch eigentlich, dass ich ein geeignetes Grundstück in einer Frist von 12 Monaten finden muss, das den Ansprüchen der Lage und unserem Budget entspricht.

Kern des vorgegangenen Beratungsgespräches war, dass das Grundstück an bestimmte Bedingungen (Südliches Umfeld von München – S-Bahn Lage – 400 – 600 qm – max. 350`000 € incl NK) geknüpft sein. Der Berater war sehr zuversichtlich, dass er ein geeignetes Grundstück liefern kann. Die Bedingungen an das Grundstück wurden vom Berater der Firma zwar notiert, aber im Werksvertrag nicht festgehalten. Aus diesem Grund hat mein Vater (nicht Vertragspartei) telefonisch Rücksprache mit dem Berater genommen und sich die Bedingungen nochmals bestätigen lassen. Aus diesem Telefonat ging aber zu unserem Entsetzen hervor, dass die Fertighausfirma im Bezug der Grundstückssuche nicht tätig werden wird. Sie wird es zwar die Suchanfrage an diverse Partnerfirmen weitergeben, doch für die Suche eines Grundstückes ist der Bauherr zuständig.

Bei einer weiteren telefonischen Rücksprache meines Vaters direkt bei der Fertighausfirma (Abt. Vertragsannahme) wurde durch den Mitarbeiter der Firma folgende weitere Vorgehensweise bestätigt:

-     Es kommt jetzt erst einmal zu einer Vertragsbestätigung seitens der Firma mit eines Ausstiegsklausel im Bezug, wenn kein Grundstück gefunden wird.

-     Nun muss aber jetzt der Bauherr sehr aktiv tätig werden, denn die Firma sei ja keine Maklerfirma.

Wir haben daraufhin uns bei fast allen VR-Banken im entsprechenden Umfeld informiert und jeder hat zu diesen Konditionen sofort ab gewunken. Auch Recherche im Internet hat dies ergeben, dass dies aussichtslos ist.

Für alle die Fragen warum wir dort unterschrieben haben: Wir sind den Vertrag nicht einmal durchgegangen und konnten ihn uns auch nicht durchlesen. Sicher war das blöd.

Haben wir überhaupt eine Chance aus diesem Vertrag heraus zu kommen?

Bitte antwortet!

Danke

Familie E

Haus, Hausbau, Recht, Gesetz, fertighaus, Vertragsrecht, werkvertrag
Town & Country Vertrag: Können wir mit einem anderen Bauträger auf einem Grundstück bauen?

Wir haben einen Bauwerkvertrag mit Town & Country (in München) unterschrieben, weil wir damit gelockt wurden, dass wir so an nicht frei verfügbare Grundstücke kommen. Wir haben auch Angebote von T&C erhalten, die uns aber alle nicht zusagen (Lage/Preis/Größe). Inzwischen sind wir mit T&C nicht mehr zufrieden (v.a. mit dem Vertreter) und wollen aus dem Vertrag raus.

Nun haben wir auf eigene Faust ein für uns perfektes Grundstück gefunden. Wir stehen kurz vor dem notariellen Vertragsabschluss. Dieses Grundstück wurde uns nicht von T&C angeboten. D.h. T&C weiß nichts über die Existenz dieses Grundstücks und unsere Kaufabsichten. Das Grundstück ist bauträgerfrei.

Die Rücktrittsvereinbarung im T&C Bauwerkvertrag lautet folgendermaßen: "Der Auftraggeber ist berechtigt, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen vom Bauwerkvertrag zurückzutreten: 1. Finanzierung 2. öffentliche Mittel 3. Grundstück." Die ersten beiden Punkte sind für uns nicht zutreffend. Zum 3. Punkt Grundstück wird folgendes aufgeführt: "Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Bauwerkvertrag zurückzutreten, wenn er binnen 6 Monate nach Vertragsabschluss kein Grundstück erwirbt oder für den Erwerb aussucht. Das Rücktrittsrecht des Auftraggebers erlischt sechseinhalb Monate nach Vertragsabschluss. Das Rücktrittsrecht des Auftraggebers erlischt allerdings schon vor Ablauf dieser Frist, wenn der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers einen Bauantrag bzw. die notwendigen Planungsleistungen hierfür in Auftrag gegeben hat. Hat der Auftraggeber binnen 3 Monaten nach Vertragsabschluss noch kein Grundstück erworben oder ausgesucht, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber Grundstücke nachzuweisen (Andienungsrecht). Der Auftraggeber verpflichtet sich im Falle des Rücktritts, alle nachgewiesenen und von ihm abgelehnten Grundstücke binnen 2 Jahren nach Ausübung des Rücktrittsrechts nicht anderweitig zu bebauen. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung, indem er ein abgelehntes Grundstück binnen vorgenannter Frist anderweitig bebaut, so hat der Auftraggeber an den Auftragnehmer einen Pauschale in Höhe von 10% des zum Zeitpunkt des Rücktritts vereinbarten Pauschalpreises zu zahlen."

Unsere Frage: Kommen wir mit dem kostenlosen Rücktrittsrecht Punkt 3 (Grundstück) aus dem Vertrag? Das Rücktrittsrecht tritt jedoch erst in ca. 3 Monaten in Kraft. So lange können wir ohne Probleme warten, da "unser" Grundstück sowieso noch beräumt werden muss (Abriss eines alten Hauses). Oder bedeutet das, dass wir mit T&C bauen müssen, sobald wir ein Grundstück gefunden haben, auch wenn das Grundstück selbst nicht an einen Bauträger gebunden ist? Oder müssen wir nur mit T&C bauen, wenn uns T&C genau dieses Grundstück vorschlägt (s.o. Andienungsrecht)? Wenn uns also T&C innerhalb der 6 Monate nach Vertragsabschluss (also innerhalb der nächsten 3 Monate) nicht "unser" Grundstück vorschlägt, kommen wir dann mit dem Rücktrittsrecht aus dem Vertrag?

Bauträger, Bauvertrag, Grundstück, rücktrittsrecht, werkvertrag

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