Haltet ihr euch an: Nicht im Gleichschritt über eine Brücke gehen?
"Gemäß § 27 VI StVO darf auf Brücken (in Deutschland) nicht im Gleichschritt marschiert werden."
4 Antworten
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
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Ich nehme diesen Paragraphen sogar so Ernst, dass ich grunsätzlich nirgendwo im Gleichschritt marschiere.
Das betrifft naturgemäss nur grössere Menschenmengen, welche gezielte eine Brücke überqueren. Z.B. beim Militär oder bei einer Demonstration. Und es ist auch richtig so, denn sonst kann man tatsächlich die Brücke einstürzen lassen. Ich bringe mich doch nicht absichtlich selbst in Lebensgefahr.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
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Ich marschiere aus Prinzip nur beim Händchenhalten mit meiner Freundin im Gleichschritt.
Das war bei der Bundeswehr schon so ein Ding. Da wird schon drauf geachtet.
Lass dich ja nicht erwischen!