Haftbefehl (international)?

2 Antworten

Es gibt tatsächlich einige Länder, die praktisch nicht nach Deutschland ausliefern. In Europa sind Auslieferungspflichten EU-weit geregelt. Es gibt außerdem viele Länder, mit denen die Bundesrepublik Deutschland Abkommen geschlossenen hat, die die Behandlung von Auslieferungsersuchen regeln. Dann gibt es noch Staaten, mit denen keine Abkommen geschlossenen werden. Trotzdem kann man diese Staaten um Auslieferung einer Person bitten. Es gibt aber keinerlei Verpflichtungen dazu. Teilweise liefern solche Staaten aber trotzdem aus, besonders wenn die diplomatischen Beziehungen gut sind. Die Staaten, die nicht ausliefern wollen, sagen das meist auch nicht direkt, sondern beantworten Ersuchen einfach nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin Volljurist und in einem entsprechenden Beruf tätig.

Diese Problematik ist mir beruflich wohlbekannt: Es gibt x Länder, welche eine gesuchte Person - trotz internat. Haftbefehl - nicht ausliefern und dies zumeist unabhängig davon, welcher Staat das Auslieferungsbegehren stellt. Aus diesem Grund gibt es auch Destinationen, welche von kriminellen/gesuchten Personen präferiert werden bezüglich Flucht/Auswanderung…

Wird der Haftbefehl zB innerhalb Europas ausgestellt (internat.), ist dies idR kein Problem; mein DH/AG ist der schweizer Staat (= nicht in der EU) und die Auslieferung der ausgeschriebenen Person erfolgt idR problemlos.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bundeskriminalbeamter mit psych. Zusatzausbildung