Ist die Auslieferung Deutscher Staatsbürger in die USA möglich?
Ich weiß zwar, das Deutsche laut dem Grundgesetz nicht an Länder auserhalb der EU ausgeliefert werden dürfen, jedoch habe ich mir das Auslieferungsabkommen zwischen den USA und Deutschland angeschaut und ich habe da etwas von der Auslieferung eigener Staatsbürger gelesen. Kennt sich jemand aus?
4 Antworten
Hallo. den Art. des GG kenne ich nicht.
Aber laut EU-
Abkommen, wird ausgeliefert wenn ihm nicht die Todesstrafe droht.
Das ist aber nicht neu, das gibt es schon länger.
Ich weiß zwar, das Deutsche laut dem Grundgesetz nicht an Länder auserhalb der EU ausgeliefert werden dürfen,
Sagt wer? Seit Juni 2003 besteht AFAIK zwischen der Europäischen Union, mithin der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten ein Auslieferungsabkommen, das im Oktober 2009 ersetzt wurde.
Verdächtige aus einem EU-Land werden nach dem neuen Abkommen denmach dann in die Vereinigten Staaten ausgeliefert, wenn ihnen dort nicht die Todesstrafe droht.
G imager761
Das sagt das Grundgesetz, Artikel 16. Dieses Abkommen gilt nur für Ausländer (in Deutschland)
Das Grundgesetz sagt auch, Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Die hier anwendbare Rechtsvorschrift findet sich im
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
§ 80 Auslieferung deutscher Staatsangehöriger.
Das Gerichte im Einzelfall andere Beschlüsse fassen dürfen, steht dem nicht entgegen.
G imager761
§80 (IRG) bezieht sich ausdrücklich auf die Ausliederung an einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union.
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=140163,1
Die Vereinigten Staaten sind kein solcher.
na sicher ist die auslieferung deutscher staatsbürger möglich in die usa - solange die todesstrafe nicht auf dem plan steht.
Auch wenn die Frage 4 Jahre alt ist: Nein, eigene deutsche Staatsbürger werden nicht an die USA ausgeliefert:
" Die Auslieferung eigener deutscher Staatsangehöriger an die USA ist nicht möglich."
Hey, Artikel 16 GG