Habe ich das Recht auf Nachteilsausgleich (bitte nur wenn ihr Ahnung habt)?


13.02.2025, 00:10

NRW

3 Antworten

Hey, in NRW hast du grundsätzlich das Recht auf Nachteilsausgleich, wenn du eine offizielle Diagnose hast. Also, hier ist, was du machen kannst:

1. Rechtslage checken

Du bist im Recht, wenn dein ärztliches Gutachten den Nachteilsausgleich empfiehlt. Der soll sicherstellen, dass du die gleichen Chancen hast wie alle anderen.

2. Gespräch mit der Schule

Geh nochmal zur Schulleitung, nimm das Gutachten mit und frag, warum sie den Ausgleich nicht gewähren. Zeig ihnen, was das Gesetz dazu sagt.

3. Schulamt fragen

wenn das nicht klappt, wende dich ans Schulamt. Die können oft vermitteln und dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.

4. Beratungsstellen nutzen

Es gibt Beratungsstellen und schulpsychologische Dienste, die dir zur Seite stehen können. Die kennen sich mit solchen Situationen gut aus.

5. Ombudsmann einschalten

In NRW gibt es auch die Möglichkeit, einen Ombudsmann zur Vermittlung einzuschalten <--dieser müsste kostenfrei oder gefördert sein, ist aber keine zuverlässige info!!!

Ich hoffe, das bringt dich weiter. Du hast das Recht auf die Unterstützung, die du brauchst!


Keremiano 
Beitragsersteller
 13.02.2025, 00:21

danke endlich eine vernünftige antwort

In NRW ist es tatsächlich so, dass rechtlich die Beantragung ein Nachteilsausgleichs möglich ist, es aber im Ermessen der Schule liegt, ob sie ihn Dir auch gewährt. Für die Abitursprüfung muss der Antrag beim Dezernenten gestellt werden. (Schulgesetz verlinke ich Dir)

https://www.schulministerium.nrw/sites/default/files/documents/3-Arbeitshilfe_GymnasialeOberstufe-und-Abiturpruefung.pdf

Ich weiß, dass die Schuldezernenten so gut wie nie dem Antrag auf Nachteilsausgleich stattgeben. Soweit ich weiß kannst Du das dann auch nicht gerichtlich erzwingen. Jetzt stell Dir mal vor, Du kriegst während der Quali den Nachteilsausgleich und dann im Abi nicht. Das wäre für Dich der Supergau! Aus diesem Grund sind schon die Schulen sehr vorsichtig geworden.

Anderer Aspekt - weswegen wir für unseren Sohn schon beim MSA auf den Nachteilsausgleich verzichtet haben: Der wird auf dem Zeugnis vermerkt.

Jetzt stell Dir mal vor, Du bewirbst Dich mit Deinem Abi und da steht drauf: XY hat das Abi bestanden, aber er hatte doppelt so viel Zeit, die Fragen waren einfacher und seine Rechtschreibung wurde auch nicht gewertet. Was nützt Dir Dein Abi dann noch?

Guten Abend,

In Deutschland sind Regelungen zum Nachteilsausgleich länderspezifisch. Jedes Bundesland hat eigene Verordnungen, die du in der jeweiligen Schulordnung nachlesen kannst. Meist sind darin auch explizit Regelungen für die Oberstufe enthalten.

Gruß

Woher ich das weiß:Hobby

Keremiano 
Beitragsersteller
 13.02.2025, 00:10

wäre bei mir NRW .

Keremiano 
Beitragsersteller
 13.02.2025, 00:13
@HarmonyZ

ich glaube das Land hat da mehr zu sagen als die Schulordnung aber bitte auch nur schreiben wenn sie die Erfahrung besitzen .

HarmonyZ  13.02.2025, 00:19
@Keremiano

Link über dir.

Soweit es die Behinderung oder der sonderpädagogische Förderbedarf einer Schülerin oder eines Schülers erfordert, kann die Schulleiterin oder der Schulleiter Vorbereitungszeiten und Prüfungszeiten angemessen verlängern und sonstige Ausnahmen vom Prüfungsverfahren zulassen.

Kann. Muss aber nicht. Hier entscheidet also die Schule.

Bei der Abiturprüfung ist die Verlängerung von Vorbereitungs- und Prüfungszeiten in der Regel nur dann zulässig, wenn diese Form des individuellen Nachteilsausgleichs Gegenstand der bisherigen Förderpraxis für die Schülerin oder den Schüler war.

Auch hier entscheidet also die Schule.

Also bitte: Lies doch einfach mal deine Schulordnung durch, ob da was dazu steht.

SilentObs3rv3r  13.02.2025, 00:23
@Keremiano

Hilft dir das ein wenig weiter?

Leider kenne ich inhaltlich nur die Landesschulverordnung meines eigenen Bundeslandes.

Aber schau dir dort mal § 13 an.