Hab ich eine Anzeige bekommen?
Ich wurde beim Kiffen von einer Polizistin die gerade Feierabend machen wollte gesehen. Als sie stehen bleiben schrie bin ich noch etwas gelaufen und hab den joint sogut wie zuende geraucht und dann zerknüllt und weggeworfen. Dann kam auch schon schnell Verstärkung und ich wurde mitgenommen und durchsucht. Man fand nichts außer einen leeren Crusher, wo nichtmal wiegbare reste drinnen waren nur bisschen Staub und den joint stümmel wo man vielleicht noch 2 mal hätte dran ziehen können mehr auch nicht. Es war aufjedenfall keine wiegbare Menge aber die waren der Meinung das es nicht nötig wäre
Jedenfalls habe ich jetzt so ein Brief bekommen
normalerweise wenn man eine Anzeige bekommt steht da doch ,,Ermittlungsverfahren wegen….’’ und nicht sowas
Ist das eine richtige Anzeige oder was anderes?
3 Antworten
Dir wird nicht viel passieren, bei einem Jolly... das gilt meist eh als Eigenbedarf. Nimm dir dennoch einen Rechtsanwalt, im Idealfall einen der sich auf diese Art von "Straftaten" (Konsum) spezialisiert hat. In einigen Bundesländern kommt es bei so einer geringen Menge nicht einmal zu einer Gerichtsverhandlung, wie das allerdings in deinem Bundesland (Ba-Wü, oder?) aussieht, weißt ich nicht. In Bayern gab es Fälle, bei denen bereits wegen eines Joints eine Hausdurchsuchung veranlasst wurde.
Wie gesagt, nimm dir sicherheitshalber schon jetzt einen RA bzw. vereinbare einen Termin zu einem Gespräch... kostet zwar etwas, doch der wird dich besser beraten können als wir.
Wohne in Berlin aber wurde in Baden-Württemberg erwischt hoffe mal die Berliner Stastsanwaltschaft übernimmt
Du hast ein ziemlich großes Problem. Gegen dich wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Nun werden Beweise gegen dich gesammelt um die Tat zu beweisen. Schließlich endet das ganze vor Gericht bzw. bei der Staatsanwaltschaft.
Herzlichen Glückwunsch!
Doch du kommst vor Gericht wenn die genug Beweise haben bist du schneller drin als du bis 10 zählen kannst
Gegen dich bzw. gegen Deine Erziehungsberechtigten wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Gegen die Erzeihungsbrechtigten mit Sicherheit nicht, diese sind nicht die/der Täter.
Kriminalität wird bestraft. Damit solltet Du wohl gerechnet haben.
Schonmal was von Einstellung wegen Geringfügigkeit gehört nein wa?
Steht doch eindeutig obendrauf was das ist, ein Merkblatt zum Jugendstrafverfahren. Keine Angst, das andere Schreiben kommt noch.
Wegen sowas kommt man nicht vor Gericht🤣