Kann man bei der Polizei arbeiten trotz eingestellter Anzeigen?

5 Antworten

Wie immer kommt es darauf an. In diesem Fall kommt es auf die "Art" der Einstellung an. Nicht jede Einstellung bedeutet, dass du dich nicht strafbar gemacht hast.

Im Staatsanwaltlichen Verfahrensregister steht jede Einstellung. Du hast also keine weiße Weste. Da du bei einer Bewerbung alles angeben musst, was bisher strafrechtlich passiert ist, könnte es sein, dass bei 5 Verfahren (Beispiel) wegen Verstoßes gegen das BTMG jemand an entscheidender Stelle sagt, dass man doch auf dich verzichtet.

Kann man bei der Polizei arbeiten

Das geht sicher. Die Polizei braucht auch Reinigungskräfte.

Wieso nicht?

Die Anzeige wurde eingestellt und somit bist du ja nicht schuldig.


wiki01  11.02.2022, 10:40
somit bist du ja nicht schuldig.

Aha. Was wäre denn dann deiner Meinung nach eine Einstellung wegen geringer Schuld?

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Mightyace  11.02.2022, 10:43
@wiki01

Steht da nicht. Da steht nur dass die Anzeige eingestellt wurde. Dafür kann es viele Gründe geben.
Unter anderem auch, dass sich der Verdacht nicht bestätigt hat und keine Restzweifel bestehen.

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wiki01  11.02.2022, 10:45
@Mightyace
Dafür kann es viele Gründe geben.

Genau das. Und weil es so ist, ist deine Aussage.....

Die Anzeige wurde eingestellt und somit bist du ja nicht schuldig.

.... falsch. Das muss ich auch nicht mit dir diskutieren.

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Sirius66  11.02.2022, 10:21

Irrtum! Großer Irrtum! Du hast definitiv keine Ahnung, was eingestellte Verfahren sind.

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Natürlich. Wenn sie doch eingestellt wurde. Jeder kann jeden anzeigen. Das heisst noch lange nicht, dass man auch schuldig ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

wiki01  11.02.2022, 10:39
Das heisst noch lange nicht, dass man auch schuldig ist.

Das heißt noch lange nicht, dass man unschuldig ist.

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Sirius66  11.02.2022, 10:20

Genauso wenig garantiert ein eingestelltes Verfahren Unschuld! Ganz im Gegenteil.

Es wird auch gern bei erwiesener Schuld und Schuldgeständnis gegen Auflagen eingestellt, um teure und zeitaufwändige Hauptverfahren zu vermeiden.

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Einstellung heißt nicht Freispruch.

Es wird sehr genau abgefragt, welche Ermittlungsverfahren gegen die entsprechende Person geführt wurden.

Ein Ladendiebstahl vor 10 Jahren ist da nicht so relevant wie eine Körperverletzung oder ein BtM-Delikt vor 2 Jahren.