Was verpflichtet eine Polizei eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft abzugeben?

8 Antworten

Polizei und Beweislage: das ist bei Anzeige erst mal sehr uninteressant.

Eine Anzeige kann man in Deutschland grundsätzlich bei jeder deutschen Polizeidienststelle erstatten, man muss sich also als Geschädigter nicht an die vermeintlich zuständige Dienststelle wenden. Evt. könnte aber das Verfahren beschleunigt werden, wenn man sich an die jewieligen Fachkomissariate wenden würde - die aber meistens der einfach Bürger so nicht kennt. Das allerbeste ist sowieso immer, mit Anwalt auf der Wache aufzutauchen...

Polizei und auch Staatsanwaltschaft sind verpflichtet, Anzeigen entgegen zu nehmen, die dürfen nämlich gar nicht erst versuchen, die Anzeigeerstatter "abzuwimmeln". Wenn du auf einer Wache Anzeige schaltest, weißt du ja, welche Wache es war. Der Polizeibeamte hat entweder ein Namensschild an der Kleidung - und es ist eines am Eingang seines Dienstzimmers sichtbar - und meistens steht noch ein Namensschild sichtbar auf dem Schreibtisch, so dass man direkt bei Beschwerde den Namen nennen kann.

Die "Wache" - kein Problem - etwa: Wache am Obstmarkt (oder so) - die Dienstgruppe - die erfragt man einfach beim Beamten, der die Anzeige nicht aufnehmen will oder ganz am "Anfang" - am Eingang, beim Polizeibeamten, der dort sitzt und einen kontrolliert beim Einlaß. Es muss eine Dienstgruppe sein - A, B, C oder D - (Anton, Berta, Cäsar oder Dora) wobei man die auch im Nachhinein klären kann, wenn man Namen hat. Diese Daten dann (Namen, Dienstgruppe, Polizeiwache) schriftlich in der Beschwerde nennen, die man zum Polizeipräsidenten - am besten - schickt.

Auf eine offizielle Beschwerde ist kein Amt erpicht, da sämtliche Beförderungen bis zur Klärung erst mal brach liegen.

Die Polizei wird dem Anzeigeerstatter die Aktennummer mitteilen, bzw. die Tagebuchnummer. Über den weiteren Ablauf der Anzeige erhält der Anzeigeerstatter nicht mehr in allen Fällen eine Information.

Die Anzeige wird ja der Staatsanwaltschaft vorgelegt, die als einzige entscheidet, ob es zu einer Anklage, Verhandlung usw. kommen wird. Diese wird dann den Anzeigeerstatter informieren. Ausnahme immer ein Anwalt, der genauer informiert wird.

Hier - ausführlich erklärt:

Die genannten Behörden und deren Amtsträger sind verpflichtet, Strafanzeigen entgegenzunehmen, zu prüfen und ggf. an die zur weiteren Bearbeitung zuständigen Behörden weiter zu leiten.

Darüber hinaus ist die Strafanzeige das Ergebnis der durch die Strafverfolgungsbehörden von Amts wegen vorgenommenen Prüfung eines Verdachts, der auf die Strafbarkeit eines Sachverhaltes und/oder die Täterschaft einer Person hinweist.

Die amtliche Strafanzeige setzt stets den Anfangsverdacht gem. § 152 II StPO voraus. Der Begriff „Anfangsverdacht“ i.S. § 152 II StPO ist ist in diesem Zusammenhang großzügig auszulegen; zwar müssen Tatsachen vorliegen, aber die Sachverhaltserforschung ist ja gerade die Aufgabe des dann beginnenden Ermittlungsverfahrens! Anzeigen sind nicht formgebunden (mündlich, schriftlich, zu Protokoll etc) siehe § 158 StPO.

http://kriminalwissenschaft.de/Lehrmaterialien/04Skriptum_Strafanzeige.pdf

Die Polizei ist generell zur Aufnahme von Anzeigen verpflichtet,selbst wenn diese nach Meinung des aufnehmenden Beamten keine Straftat darstellt.

Es ist häufig so,das sich angezeigte Straftaten im Zuge von Ermittlungen anderes darstellen als das zunächst den Anschein hatte.

Bei Vermisstenanzeigen kann das zB später evtl. zu Ermittlungen in einer Todessache führen.

Was wenn sie eine Anzeige trotz Beweislage ignorieren

Wenn Polizeibeamte eine Anzeige nicht entgegen nehmen,dann besteht der Verdacht der Strafvereitelung im Amt,was eine Straftat wäre.

Es gilt daher der Grundsatz "Wer schreibt der bleibt",denn warum sollte ein Polizeibeamter eine Anzeige nicht aufnehmen wollen;Sie-Er hat schließlich weder zum Beschuldigten noch Anzeigenden eine Beziehung.

Zudem ist man als Polizist bei der Anzeigenannahme mit diesem Fall betraut,muss sich um nichts anderes kümmern,außer es sind unaufschiebbare Maßnahmen mit Gefährdung bedeutender Rechtsgüter.


Still  11.06.2020, 09:11

Eine Vermißten-Anzeige hat nichts mit Strafrecht zu tun! Da geht es um Gefahrenabwehr und der Beamte würde nur einen disziplinarischen Verstoß begehen!

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Udavu  11.06.2020, 09:40
@Still

Eine Vermisstenanzeige kann uU Folge einer Straftat sein,wovon generell bei Kindern und Jugendlichen die als vermisst gemeldet werden ausgegangen wird.

Das bedeutet nicht das es immer so sein muss,sondern nur,das eine Straftat nicht auszuschließen ist.

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Still  11.06.2020, 17:33
@Udavu

Weil bei Kindern und Jugendlichen immer eine Gefahr unterstellt wird, wird IMMER eine Vermisstenanzeige aufgenommen. Ein Erwachsener, der einfach "weg" ist, wird grundsätzlich ohne Gefahrenprognose nicht gesucht.

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furbo  11.06.2020, 06:00

Woraus ergibt es sich, dass die Polizei auch Anzeigen aufnehmen muss, wenn der Polizeibeamte nicht der Meinung ist, dass eine Straftat vorliegt?

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Udavu  11.06.2020, 08:18
@furbo

https://dejure.org/gesetze/StPO/158.html

Wenn es trotzdem vorkommt, dass die Polizei eine Anzeige nicht ernst nimmt und Dich wieder nach Hause schicken will, solltest Du nach dem Grund dafür fragen, weshalb sie nicht aktiv wird. Außerdem hast Du das Recht, Dir den Namen der/des Polizeibeamt*in sagen zu lassen.
Dann kannst Du die ganze Angelegenheit der Staatsanwaltschaft melden. Denn kommt es tatsächlich einmal vor, dass sich Polizist*innen nicht um die Anzeige kümmern, können sie sich selbst wegen Strafvereitelung im Amt strafbar machen.
Die Polizei darf zwar sagen, dass sie nicht glaubt, dass die Anzeige Erfolg haben wird. Aufnehmen und an die Staatsanwaltschaft weiterleiten müssen sie die aber in jedem Fall. In aller Regel wird das auch so gemacht.

Die Polizei kann Dich auch nicht mit der Begründung abweisen, dass nur direkt Betroffene die Tat anzeigen können.

https://www.recht-gegen-rechts.de/das-kannst-du-tun/so-erstattest-du-anzeige.html#:~:text=Aufnehmen%20und%20an%20die%20Staatsanwaltschaft,Betroffene%20die%20Tat%20anzeigen%20k%C3%B6nnen.

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Still  11.06.2020, 09:10
@Udavu

Bei einem reinen Antragsdelikt wäre der Melder aber nur Zeuge. Es würde also reichen, die Identität festzuhalten. Wo kämen wir hin, wenn 2 Personen sich gegenseitig beleidigen und ein Dritter geht zur Polizei und erstattet Anzeige, ohne dass irgendetwas über die "Streithähne" bekannt ist!

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Udavu  11.06.2020, 09:38
@Still
Wo kämen wir hin, wenn 2 Personen sich gegenseitig beleidigen und ein Dritter geht zur Polizei und erstattet Anzeige, ohne dass irgendetwas über die "Streithähne" bekannt ist!
Wenn sich Personen gegenseitig beleidigen,dann sind sofern Strafantrag gestellt wird diese Anzeigen von der Polizei aufzunehmen.
 Antragsberechtigt ist dabei in der Regel derjenige, dessen  Rechtsgut verletzt wurde. Entsprechende gesetzliche Regelungen zu den Antragsdelikten finden sich in den §§ 77ff. StGB.
https://www.fachanwalt.de/magazin/strafrecht/antragsdelikt
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§ 258a Strafvereitelung im Amt

(1) Ist in den Fällen des § 258 Abs. 1 der Täter als Amtsträger zur Mitwirkung bei dem Strafverfahren oder dem Verfahren zur Anordnung der Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) oder ist er in den Fällen des § 258 Abs. 2 als Amtsträger zur Mitwirkung bei der Vollstreckung der Strafe oder Maßnahme berufen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

https://dejure.org/gesetze/StGB/258a.html


Udavu  11.06.2020, 08:18
Wenn es trotzdem vorkommt, dass die Polizei eine Anzeige nicht ernst nimmt und Dich wieder nach Hause schicken will, solltest Du nach dem Grund dafür fragen, weshalb sie nicht aktiv wird. Außerdem hast Du das Recht, Dir den Namen der/des Polizeibeamt*in sagen zu lassen.
Dann kannst Du die ganze Angelegenheit der Staatsanwaltschaft melden. Denn kommt es tatsächlich einmal vor, dass sich Polizist*innen nicht um die Anzeige kümmern, können sie sich selbst wegen Strafvereitelung im Amt strafbar machen.
Die Polizei darf zwar sagen, dass sie nicht glaubt, dass die Anzeige Erfolg haben wird. Aufnehmen und an die Staatsanwaltschaft weiterleiten müssen sie die aber in jedem Fall. In aller Regel wird das auch so gemacht.

Die Polizei kann Dich auch nicht mit der Begründung abweisen, dass nur direkt Betroffene die Tat anzeigen können.

https://www.recht-gegen-rechts.de/das-kannst-du-tun/so-erstattest-du-anzeige.html#:~:text=Aufnehmen%20und%20an%20die%20Staatsanwaltschaft,Betroffene%20die%20Tat%20anzeigen%20k%C3%B6nnen.

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Was willst du den zur Anzeige bringen. Die Polizei sollte jede strafbare Handlung aufnehmen.

Gibt es dazu kein Gesetz -> keine Anzeige möglich.

Bei Rot über die Ampel zu laufen ist eine Ordnungswidrigkeit, somit keine anzeigewürdige Straftat.

Was wenn sie eine Anzeige trotz Beweislage ignorieren

Dann war die Beweislage wohl abjektiv nicht gegeben.

Manchmal muss man einfach einsehen, dass man verloren hat.