Grundwasser Haftung?

8 Antworten

Der Vermieter, bzw. seine Versicherung. Kommt auch auf die Gegenstände an, die dort gelagert sind. Gibt eine Garagenordnung, wo geregelt ist, was man in einer Garage lagern darf.

Z.B. Möbel nicht.


lesterb42  17.07.2021, 11:48
Der Vermieter, bzw. seine Versicherung.

Ich habe in meinen Verträgen als Vermieter einen Haftungsausschluss vereinbart und Garagen sind nur zur Unterstellung von Fahrzeugen zugelassen.

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XObelixxxx  17.07.2021, 11:50
@lesterb42

Darum habe ich auf die Garagenordnung hingewiesen. Nur was für das Auto nötig ist, darf da gelagert werden. Winterreifen nehmen sicher keinen Schaden, wenn sie nass werden.

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Gewitter1234  17.07.2021, 11:12

Der Vermieter haftet nicht für Regen. Da haftet tatsächlich der der es regnen liess.

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XObelixxxx  17.07.2021, 11:15
@Gewitter1234

Wenn es irgendwo reinregnet, haftet der Vermieter. Dann ist die Bausubstanz nicht in Ordnung, wofür der Vermieter sorgen muss. Das seh ich bei Grundwassereintritt genauso.

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SaVer79  17.07.2021, 11:22
@XObelixxxx

Das müsste im Einzelfall nachgewiesen werden. Ob das gelingt, sehe ich nicht ganz so einfach

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Fernweh55 
Beitragsersteller
 17.07.2021, 11:09

Grundwasserschäden kann man nicht versichern

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SaVer79  17.07.2021, 11:12
@Fernweh55

Das ist richtig! Es kommt halt darauf an, ob es tatsächlich Grundwasser ist oder von oben eingedrungenes Regenwasser

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lesterb42  17.07.2021, 11:47
@Fernweh55

Ich habe in meinem Vertrag das Gebäude gegen "Überschwemmungen" versichert. Warum soll Grundwasser nicht dazu gehören?

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SaVer79  17.07.2021, 12:13
@lesterb42

Weil Grundwasser in der Regel ausgeschlossen ist. Musst du mal ein bisschen weiterlesen

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lesterb42  17.07.2021, 12:50
@SaVer79

Wohl war. Grundwasserschäden sind mit versichert, wenn die Erhöhung durch Überschwemmung oder Witterungsniederschläge wie z. B. Starkregen verursacht wurde.

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SaVer79  17.07.2021, 11:08

Der Vermieter würde nur haften, wenn man ihm ein Verschulden nachweisen könnte

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florestino  17.07.2021, 12:53
@SaVer79

Genau so ist es! Wenn der Mieter keine Hausratversicherung mit Deckung bei Elementarschaden hat, bleibt er auf dem Schaden sitzen.

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Der Makler vom Mieter, wenn er diese Absicherung verweigert hat.

Zudem sollte vom Ordnungsamt zu prüfen sein, ob dort überhaupt so etwas eingelagert werden durfte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Zunächstmal Niemand. Der der den Schaden hat, hat den Schaden. Es steht ihm frei seinen Schaden wieder zu beseitigen oder nicht.

Eine Haftung des Mieter oder Vermieters untereinander kommt nur in Betracht, wenn ein Verschulden oder ein Baumangel vorliegt.

Sofern vorhanden zahlt unter Umständen die Elementarversicherung, also insbesondere eine Hausratsversicherung mit Elementarschutz. Dabei spielt es aber eine Rolle wie das Wasser in den Keller gelangt ist. Bei Kraftfahrzeugen zahlt die Teilkaskoversicherung.

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/haftung-des-vermieters-fuer-hochwasserschaeden_idesk_PI17574_HI7745168.html

Das bedeutet somit, kannst Du nachweisen, das die Garage in einem Gebiet steht wo mit Überschwemmungen zu rechnen ist, dann kannst Du vielleicht Ersatz fordern. Ist es aber so, dass dort noch nie derartiges geschehen ist, wie leider die Wetterphänomene der jüngsten Zeit gezeigt haben, hast Du Pech gehabt.

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn es keine Elementarschadenversicherung gibt, haftet niemand. Und Vermieter sind auch nicht verpflichtet die Besitztümer eines Mieters zu versichern.