Grundwasser Haftung?
In einem vermietetem Garagenkellerraum steht durch die vielen Regenfälle verursacht ca. 10 cm hoch Grundwasser. Der Mieter hat dort Gegenstände gelagert, die jetzt nass sind.Wer haftet für den Schaden?
8 Antworten
Der Vermieter, bzw. seine Versicherung. Kommt auch auf die Gegenstände an, die dort gelagert sind. Gibt eine Garagenordnung, wo geregelt ist, was man in einer Garage lagern darf.
Z.B. Möbel nicht.
Genau so ist es! Wenn der Mieter keine Hausratversicherung mit Deckung bei Elementarschaden hat, bleibt er auf dem Schaden sitzen.
Der Vermieter, bzw. seine Versicherung.
Ich habe in meinen Verträgen als Vermieter einen Haftungsausschluss vereinbart und Garagen sind nur zur Unterstellung von Fahrzeugen zugelassen.
Darum habe ich auf die Garagenordnung hingewiesen. Nur was für das Auto nötig ist, darf da gelagert werden. Winterreifen nehmen sicher keinen Schaden, wenn sie nass werden.
Der Vermieter haftet nicht für Regen. Da haftet tatsächlich der der es regnen liess.
Wenn es irgendwo reinregnet, haftet der Vermieter. Dann ist die Bausubstanz nicht in Ordnung, wofür der Vermieter sorgen muss. Das seh ich bei Grundwassereintritt genauso.
Das müsste im Einzelfall nachgewiesen werden. Ob das gelingt, sehe ich nicht ganz so einfach
Das ist richtig! Es kommt halt darauf an, ob es tatsächlich Grundwasser ist oder von oben eingedrungenes Regenwasser
Ich habe in meinem Vertrag das Gebäude gegen "Überschwemmungen" versichert. Warum soll Grundwasser nicht dazu gehören?
Weil Grundwasser in der Regel ausgeschlossen ist. Musst du mal ein bisschen weiterlesen
Der Makler vom Mieter, wenn er diese Absicherung verweigert hat.
Zudem sollte vom Ordnungsamt zu prüfen sein, ob dort überhaupt so etwas eingelagert werden durfte.
Zunächstmal Niemand. Der der den Schaden hat, hat den Schaden. Es steht ihm frei seinen Schaden wieder zu beseitigen oder nicht.
Eine Haftung des Mieter oder Vermieters untereinander kommt nur in Betracht, wenn ein Verschulden oder ein Baumangel vorliegt.
Sofern vorhanden zahlt unter Umständen die Elementarversicherung, also insbesondere eine Hausratsversicherung mit Elementarschutz. Dabei spielt es aber eine Rolle wie das Wasser in den Keller gelangt ist. Bei Kraftfahrzeugen zahlt die Teilkaskoversicherung.
Das bedeutet somit, kannst Du nachweisen, das die Garage in einem Gebiet steht wo mit Überschwemmungen zu rechnen ist, dann kannst Du vielleicht Ersatz fordern. Ist es aber so, dass dort noch nie derartiges geschehen ist, wie leider die Wetterphänomene der jüngsten Zeit gezeigt haben, hast Du Pech gehabt.
Elementarschäden müssen gesondert mitversichert werden und ist in der "gängigen" Gebäudeversicherung nicht inbegriffen.
Sofern du elementarschäden nicht in deiner Gebäudeversicherung eingeschlossen hast, bleibst du auf dem schaden am Gebäude selbst auf eine Kosten sitzen
Gleiches gilt für die Hausratversicherung, um die sich der Mieter hätte kümmern müssen.
Der Vermieter würde nur haften, wenn man ihm ein Verschulden nachweisen könnte