Katasteramt zwängt Vermessung auf - für "Nichtgebäude"?

4 Antworten

... und wieder zwingt ein Katasteramt unschuldige Bürger in die Knie ...

Katasterämter führen sog. Vermessungsgesetze aus, handeln also rechtmäßig.

Ob in Deinem Fall eine Einmessungspflicht vorliegt, lässt sich schwer sagen. In manchen Bundesländern sind Carports oder was auf einem Fundament aufgeständert ist, einmessungspflichtig.

Wende Dich mit einem Schreiben an das Amt, besser noch, ruf morgen an. Am Telefon wird man Dich nicht abschmettern, wenn Du im sachlichen Ton nachfragst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das Schreiben hast du vermutlich über die Luftbildauswertung erhalten oder in deiner Nachbarschaft wurde etwas vermessen.

In dem Schreiben wurden bestimmt auch die entsprechenden Paragraphen aufgeführt nach welchen du zur Einmessung verpflichtet bist? Hier solltest du zuerst nachlesen, da in dem Bereich Landesrecht gilt.

Ob deine Nebengebäude einmessungspflichtig sind? Weiß ich nicht.

Holzunterstände - kaum, die sind ja nicht dauerhaft fest mit dem Boden verbunden.

Carport- bei mir auch nicht.

Ich würde telefonieren und ggfls anbieten Fotos zu senden um gemeinsam abzuklären, ob die Einmessungspflicht besteht. Keinen Brief/Mail schreiben.


Roland22  04.04.2022, 20:30

Naja, beim Brief oder bei der Mail hätte man einen Beleg für den Einspruch.

kabbes69  04.04.2022, 20:44
@Roland22

Stimmt, den könnte man aber immer noch nachliefern, wenn das Gespräch fruchtlos verlaufen sollte. Dann müsste aber meiner Meinung nach auch eine Rechtsbehelfslehrung beigefügt sein

Sofern positiv, Namen des Gesprächspartner notieren, für das freundliche Telefonat bedanken und bestätigen lassen, dass das Schreiben vom xxx AZ damit als gegenstandslos betrachtet werden kann.

Man sollte vorsichtig mit Aussagen sein, wenn man nicht in der Materie steckt.

Denn nur weil etwas nicht baugenehmigungspflichtig ist, entbindet es nicht der Einmessung durch das Katasteramt.

Neben der Laufendhaltung der Grenzsituationen ist das Kataster nämlich auch für die Bodenwertermittlung zuständig.

Ein bebautes Grundstück (und hier ist es egal was da gebaut ist) ist mehr wert als ein Unbebautes.

In dieser Folge ist also eine Einmessung der tatsächlichen Gegebenheiten (egal ob Gebäude, Carport oder Gartenhaus) rechtlich gesichert.

Die Vermessungsgebühren sind in einer Gebührenordnung aufgelistet und daher auch nicht willkürlich oder zu hoch.

Am Ende greifen hier neben den Vermessungsgesetzen der Länder auch das Grundgesetz Art. 14. (Abs.2 "Eigentum verpflichtet...")

Mit dem Schreiben geht nicht zwangsläufig einher, das die Gebäude auch eingemessen werden. Wenn man es von der Straße aus nicht sieht, werden die Eigentümer angeschreiben und sich die Gebäude vor Ort angeguckt