Eigentumsgarten? Bin ich wirklich Eigentümer der Parzelle
Hallo, hier mein Problem: Vor Jahren haben wir und eine Gartenparzelle im Kleingartenverein gekauft. Dem Kleingartenverein gehörte das gesamte Grundstück. Dieses Grundstück ist weit größer, als unsere Kleingartenanlage. Vor einigen Jahren, hat der Vorstand des Vereins jeden Parzellenbesitzer das Grundstück zu 1/70 verkauft. Wir stehen jetzt alle im Grundbuch als Eigentümer zu 1/70 drin. In der Auflastung durch den Notar wurde jeder Parzellenbesitzer mit seiner Parzellennummer und dem Lageplan im Grundbuch eingetragen. Die Parzellen sind jedoch nicht vermessen worden. Jetzt die Frage: Müssen wir wie früher, als dem Verein das gesamte Grundstück gehörte, noch einen Nutzungsvertag mit dem Vorstand machen, wo wir doch als Miteigentümer im Grundbuch stehen. Noch zu Info: Wir sind ein Kleingartenverein und wollen dies auch bleiben. Unser Verein ist gemeinnützig. Grüße von der Ostsee
3 Antworten
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Kenne den bestehenden Vertrag nicht. Vorstellbar für mich aber wäre dass ihr die Gärten nicht gekauft habt, sondern nur das "Nutzungsrecht" und das jeder einzelne??? Lies den Vertrag genau durch und den Dir vorliegenden Grundbuchauszug!
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Also Im Grundbuch steht Abteilung I die Gemarkung , Größe des gesamten Grundstücks, 1/70 Alleineigentum oder zur Hälfte als Miteigentümer. Die Übergabe es Grundstücks erfolgt am Tag der Beurkundung. Und die üblichen Kosten und Rechte, danach sind alle 70 als Miteigentümer aufgelistet. Ein Lageplan der Miteigentümer ist im Grundbuch auch eingetragen.
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Hallo ostseefan1
ich könnte mir vorstellen, dass es sich ähnlich verhält, wie mit einem Mehrfamilienhaus, in dem es Eigentumswohnungen gibt. Diesem Eigentümer gehört zwar die Wohnung, aber nicht das Haus, was bei der Nutzungsbedingung, bzw. Gestaltung der Fassade, in Deinem Fall der Parzelle zum tragen kommen kann!
MfG
norina
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Ohne das Grundbuch einsehen zu können, kann man das nicht beantworten. Es hört sich aber so an, als ob ihr jeweils Miteigentümer zu 1/70 am gesamten Grundstück mit einem jeweiligen alleinigen Nutzungsrecht an der genannten Parzelle wärt. Alleineigentümer an der jeweiligen Parzelle seid ihr auf jeden Fall nicht.