Grundstück mit See?
Ich habe eine generelle Frage, mal angenommen man erwirbt ein Grundstück mit einem Großen gewässer (kein Fluss) darf man im gewässer bauen?
3 Antworten
Das musst du bei dem Bauamt der jeweiligen Gemeinde nachfragen
Nicht ganz^^
Die haben da auch kein Recht. Da hat das jeweilige Amt des Bundeslandes seine Zuständigkeit, in Thüringen z.B. die TLUBN.
Nein, darfst du nicht. Das Gewässer hast du nicht mitgekauft, dazu musst du das zuständige Ministerium kontaktieren. Die haben sog. Gewässerrahmenpläne, die sie immer und immer wieder erfüllen. Diese baulichen Maßnahmen durchzuführen um Flüsse und Gewässer zu erhalten und deren Zustand zu verbessern ist nicht deine Aufgabe, sondern die des Ministeriums :)
Zumal du glaube auch nicht vor hattest, eine Fischtreppe oder einen Deich hineinzubauen xD
Das kommt darauf an. Du meinst jetzt einen Baggersee?
Solang dieser keinen Ein- bzw Abfluss hat vermute ich dass er hiermit dann mehr im Gebiet der Gemeindeverwaltung liegt.
Für einwandfreie Auskünfte melde dich doch mal dort.
Nur um das klar zu stellen, wenn ich ein Grundstück mit Privatsee(nicht ein Grundstück am See) kaufe also laut Registeraiszug See ist Bestandteil des Grundstückes darf man da nichts bauen?
Ist das so korrekt?
Mir ist klar das es noch sowas wie Auflagen für Grundwasser geben kann, aber generell ist doch das bebauen möglich.
Es kommt ganz auf die Größe des Sees an, und vor allem ob dort ein Bach durchfließt. Wäre es ein kleinerer Privatsee ohne nennenswerten Abfluss sollte es in deiner Verfügung stehen, ist er allerdings an das Gewässernetz insofern angeschlossen, dass evtl sogar Fischverkehr herrscht musst du dir Baugenehmigungen beim Ministerium holen.
Solang der See keinen Nenenswerten Anschluss an irgendwelche nennenswerten Gewässer hat schon. Zur Sicherheit würd ich da aber bei der Gemeinde nochmal nachfragen.
Selbstverständlich nicht!
Vielleicht geht das bei den Amis in Montana, hier aber nicht.
OK soweit so gut und wenn das gewässer künstlich ist oder gibt es da keinen Unterschied?