Gibt es in Deutschland eine Arbeitspflicht?

Das Ergebnis basiert auf 44 Abstimmungen

Nein 95%
Ja 5%

13 Antworten

Nein

Niemand muss in Deutschland arbeiten gehen, wenn er in der Lage ist, sich selbst zu versorgen.

Wenn er jedoch Leistungen vom Staat in Anspruch nimmt, dann geht er damit die Verpflichtung ein, sich so schnell wie möglich um eine Arbeit zu kümmern. Denn er bekommt das Geld vom Staat nur deshalb, weil er in Not ist. Diese Not muss er aus eigener Kraft, mit einer Arbeit beseitigen, sodass er nicht mehr gezwungen ist die Leistungen des Staates anzunehmen.

Wenn jemand sich also nicht selbst versorgen kann, weil er nicht genug Geld zum Leben hat und deshalb Geld vom Staat bekommt, dann besteht eine Arbeitspflicht.


Artus01  30.12.2023, 10:32
Wenn er jedoch Leistungen vom Staat in Anspruch nimmt, dann geht er damit die Verpflichtung ein, sich so schnell wie möglich um eine Arbeit zu kümmern.

Nein, geht er nicht.

dann besteht eine Arbeitspflicht.

Wo steht das?

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Fuchssprung  30.12.2023, 14:35
@Artus01
  • SGB II, § 11 Abs. 1
(1) Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten Personen, die erwerbsfähig sind und die nach dem 31. Dezember 2010 das 15. Lebensjahr vollendet haben.
  • SGB III, § 8 Abs. 1
(1) Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz haben Arbeitssuchende, die erwerbsfähig und arbeitswillig sind.
Dies bedeutet, dass jeder Mensch in Deutschland das Recht hat, frei zu entscheiden, ob er arbeiten möchte oder nicht. Er ist nicht verpflichtet, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, wenn er sich selbst versorgen kann.
Wenn jemand jedoch Leistungen vom Staat in Anspruch nimmt, dann geht er damit die Verpflichtung ein, sich so schnell wie möglich um eine Arbeit zu kümmern. Dies ergibt sich aus dem Grundgesetz, das dem Staat die Aufgabe zuweist, die Voraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein zu schaffen. Dazu gehört auch, dass Menschen, die in Not geraten sind, Unterstützung erhalten. Die Leistungen des Staates sollen jedoch nur eine vorübergehende Hilfe sein. Ziel ist es, dass die Menschen sich wieder selbst versorgen können.
Diese Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme wird in den Sozialgesetzbüchern II und III konkretisiert. Das SGB II regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende, das SGB III die Arbeitslosenversicherung. Beide Gesetze schreiben vor, dass die Leistungsberechtigten sich aktiv um eine Arbeit bemühen müssen. Dazu gehört, dass sie sich bei der Agentur für Arbeit melden, an Maßnahmen der Arbeitsvermittlung teilnehmen und sich auf Stellenangebote bewerben.
Wenn jemand sich weigert, sich um eine Arbeit zu bemühen, kann er seine Leistungen vom Staat verlieren. Die Agentur für Arbeit kann die Leistungen ganz oder teilweise streichen oder sie an den Besuch von Maßnahmen der Arbeitsvermittlung oder an die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit knüpfen.
Die Aussage, dass eine Arbeitspflicht besteht, wenn jemand sich nicht selbst versorgen kann, ist also grundsätzlich richtig. Allerdings ist diese Pflicht nicht absolut. Sie kann eingeschränkt werden, wenn die Person aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht arbeitsfähig ist.
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Artus01  30.12.2023, 15:02
@Fuchssprung

Wo habe ich behauptet das jemand Bürgergeld bekommt wenn er nicht arbeiten will? Diese Leute erhalten ihren Lebensunterhalt von den Sozialämtern.

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Skywalker17  06.01.2024, 03:48
@Artus01

Das weiss doch jeder. Es stimmt schon.

Bürgergeld ist kein Geschenk des Staates damit du nicht arbeiten musst, sondern eine Überbrückung bis du einen Job hast.

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Skywalker17  06.01.2024, 11:42
@Artus01
Wenn er jedoch Leistungen vom Staat in Anspruch nimmt, dann geht er damit die Verpflichtung ein, sich so schnell wie möglich um eine Arbeit zu kümmern.
Nein, geht er nicht.
dann besteht eine Arbeitspflicht.
Wo steht das?

Fuchsprung sagt ja und du sagst nein.

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Artus01  06.01.2024, 14:00
@Skywalker17

Es besteht grundsätzlich keine Arbeitspflicht.

Wer Bürgergeld bezieht muss sich um Arbeit bemühen und eine angeboten Arbeit annehmen sofern sie zumutzbar ist, wer das ablehnt erhält kein Bürgergeld mehr. Gleichwohl erhält er Sozialhilfe.

In diesem unserem Lande muss niemand auf der Strasse verhungern. Was ohnehin gegen die Verfassung verstossen würde. Was ist daran so schwer zu verstehen?

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Skywalker17  06.01.2024, 14:04
@Artus01

Da bestreiteet ja auch keiner.

Aber es kann niemand wählen ob er arbeitet oder Bürgergeld bezieht..

Das lese ich aus deiner Antwort von vor 7 Tagen raus.

Artus01vor 7 Tagen

Wenn er jedoch Leistungen vom Staat in Anspruch nimmt, dann geht er damit die Verpflichtung ein, sich so schnell wie möglich um eine Arbeit zu kümmern.

Nein, geht er nicht.

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Artus01  06.01.2024, 14:09
@Skywalker17

Achte auf die Kernaussage zu staatlichen Leistungen.

Das Bürgergeld ist ein Leistung vom Staat, um es zu erhalten muss man arbeitswillig sein.

Sozialhilfe ist ebenfalls ein Leistung vom Staat, um sie zu erhalten muss man nur einen Antrag stellen.

Ist das jetzt klar?

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Artus01  06.01.2024, 14:15
@Skywalker17

In Ordnung, ich gebe auf. Dann gibt es eben eine Arbeitspflicht.

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Skywalker17  06.01.2024, 14:21
@Artus01

Es gibt keine Arbeitspflicht, aber die Pflicht die von Jobcenter angebotenen Jobs zumachen.

Wenn ich krank bin muss ich nicht arbeiten. Wenn ich alleine erziehend bin kann ich nicht arbeitn. usw.

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Artus01  06.01.2024, 14:23
@Skywalker17
Es gibt keine Arbeitspflicht,

Richtig.

aber die Pflicht die von Jobcenter angebotenen Jobs zumachen.

Falsch.

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Artus01  06.01.2024, 14:27
@Skywalker17

Beantworte doch mal die ganz simple Frage was man denn macht wenn jede vom Jobcenter angebotene Stelle mit der Bemerkung "ich gehe nicht arbeiten" abgelehnt wird?

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Skywalker17  06.01.2024, 14:51
@Artus01

Dann bekommt man je nach dem Sozialleistungen oder Bürgergeld, weil in Deutschland niemand verhungernn soll.

Das entbindet aber nicht von der Pflicht Jobs anzunehmen.

Nur physisch zwingen kann man niemand.

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Artus01  06.01.2024, 16:40
@Skywalker17
Das entbindet aber nicht von der Pflicht Jobs anzunehmen.

Wenn es ein Pflicht, egal wozu, gibt macht das nur Sinn wenn man jemanden der dieser Pflicht nicht nachkommen kann entsprechend sanktionieren kann. Deshalb ist eine Arbeitspflicht für Sozialhilfeempfänger auch nirgendwo festgeschrieben. Das geht auch gar nicht, weil es gegen die Verfassung verstösst.

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✅️ Realistische Betrachtungsweise

Kommt auf den Standpunkt an. Wenn du reich bist, weil du reich geboren wurdest, brauchst du nichts vom Staat. Dann zwingt dich niemand zu arbeiten. Wenn du arm bist weil du arm geboren wurdest, dann bist du gezwungen zu arbeiten. Arbeitest du nicht bekommst du Bürgergeld, was in etwa der finanziellen Sklavenhaltung des arbeitslosen Proletariats entspricht. Was es wiederum fast unmöglich macht existieren zu können. Von daher bist du hier dann sehr wohl gezwungen zu arbeiten.

Ist Zeit der Geschichte so, dass Arme arbeiten und die Reichen für sich arbeiten lassen.

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Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beruf und Interesse
 - (Psychologie, Recht, Politik)

Knochi1972  30.12.2023, 12:28

Gibt es eine Pflicht zu atmen? Nein? Warum machst du das dann andauernd?

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Nein

Kein Bürger ist und wird in der Bundesrepublik Deutschland zur Arbeits verpflichtet. Das ist gesetzlich eindeutig geregelt und unter anderem eine Lehre, welche man aus der Nazi-Zeit mitgenommen hat.

Natürlich ist eines klar: Wer nicht arbeitet, bekommt kein Geld! ;-)

Dass der Staat BRD nicht-arbeitenden Menschen dennoch Geld gibt, ist eine nicht selbstverständliche Sozialleistung, welche es in anderen Staaten eben nicht gibt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Menschlichkeit ist mein persönlicher Grundsatz!
Nein

Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland keine Arbeitspflicht und keinen Tatbestand des "asozialen Verhaltens".

Einzig muss man dafür sorgen, krankenversichert zu sein. Arbeitnehmer haben es leicht, denn ihre Krankenversicherungsbeiträge werden automatisch vom Gehalt abgeführt. Als Ehepartner/in oder Kind einer krankenversicherten Person kann man in der Familienversicherung mitversichert sein, wenn man kein eigenes Einkommen hat.

Wer als Single im erwerbsfähigen Alter nicht arbeitet und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Bürgergeld hat, muss seine Krankenversicherungsbeiträge aus dem eigenen Vermögen bezahlen.

Es gibt in Deutschland zur Zeit noch nicht einmal eine kurze (z. B. einjährige) Dienstpflicht (wie Wehrpflicht, Zivildienst o.ä.) für junge Männer oder alle Geschlechter, bzw. ist die Wehrpflicht ausgesetzt.

Wenn jemand z. B. ein ausreichend großes Vermögen geerbt hat, kann er oder sie einfach auf der faulen Haut liegen oder seinen Hobbys nachgehen.

Ja

In deutschen Gefängnissen gibt es diese Pflicht tatsächlich.
Von dem dadurch verdienten Geld können die Gefangenen 1x in der Woche im Gefängniskiosk einkaufen. Auch Tabak. Das Gefängnis ist das einzige öffentliche Gebäude, in dem noch geraucht werden darf.
Das Geld, was die Gefangenen ansparen, soll nach der Entlassung als Starthilfe dienen.
Man kann sich auch weigern, zu arbeiten. Aber dann wird einem so viel "Komfort" gestrichen, daß die meisten Verweigerer dann doch lieber arbeiten.


Handyfrage234  30.12.2023, 10:06

Naja, wenn man etwas verweigern darf, dann ist es keine Pflicht:D

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Blumenacker  30.12.2023, 10:43
@Handyfrage234

Nur verdient man dann auch kein Geld und hat dann außer der Grundversorgung gar nichts. Und auch nichts, wenn man raus kommt.
Macht eigentlich nur Sinn, wenn man weiß, daß man sowieso nicht mehr raus kommt.

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Handyfrage234  30.12.2023, 10:54
@Blumenacker

Auch das macht es nicht zur Pflicht 🤷‍♂️

Das ist einfach nur die logische Konsequenz.

Natürlich hat man weniger Geld, wenn man nicht arbeitet, das ist ja außerhalb des knast auch so, aber da man sich frei entscheiden kann dass man das findet ist es eben keine Pflicht

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Blumenacker  30.12.2023, 11:08
@Handyfrage234

Ich habe das nur deswegen alles erwähnt, weil es sich im Gefängnis tatsächlich Pflicht nennt. Und weil die Nichterfüllung dieser Pflicht nochmal extra bestraft wird.
So wie es zum Beispiel im Straßenverkehr Anschnallpflicht gibt. Wer die nicht erfüllt, zahlt Bußgeld.
Bei Nichterfülling dieser Pflicht hat also der Staat das Recht zu Zwangsmaßnahmen.

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Adtzec  30.12.2023, 10:09

Auch nicht in allen Bundesländern...

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