GEZ: muss ich Säumniszuschlag trotz Befreiung zahlen?
Hallo,
da ich BAföG bekomme, bin ich von der GEZ-Zahlung befreit. Ich habe den Bescheid über die Befreiung allerdings verspätet eingereicht und habe nun eine Rechnung für Säumniszuschläge bekommen, muss ich diese, trotz Befreiung, zahlen?
5 Antworten
Dafür schicken die doch keine Rechnung, bist Du Dir sicher?
Sie werden die Rundfunkgebühren abverlangen, weil es keine Befreiung gab und weil die nicht bezahlt wurden, kommt die zusätzliche Forderung mit der Mahnung.
Die Befreiung wird rückwirkend gewährt, so dass du keine Rundfunkbeiträge zahlen musst. Auch wenn in der Zwischenzeit wegen versäumter Zahlungsfristen Säumniszuschläge angefallen sind, müssen diese ausgebucht werden, da für dich ja tatsächlich gar keine Zahlungspflicht bestand.
Schreibe einen Brief an den Beitragsservice und bitte um Ausbuchung der angefallenen Säumniszuschläge, da du ja aufgrund der dir zustehenden Befreiung nicht zahlungspflichtig warst.
Natürlich. Auch hier gilt das Verschuldensprinzip. Es war Deine Schuld. Also musst Du auch zahlen.
Die Befreiung wird nicht rückwirkend anerkannt. Erst ab Einreichung - also ja, die Beträge bis dahin musst du zahlen
Doch, die Befreiung kann rückwirkend beantragt werden für die Zeitraum, in dem der Grund für die Befreiung vorlag.