Mit Pflegegrad von der GEZ befreien lassen?
Guten Morgen,
laut der Homepage der GEZ gibt es unter bestimmen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Person von der GEZ-Gebühr befreien zu lassen. Leider ist dies für einen Laien recht kompliziert zu verstehen. Deshalb meine Frage, ob ich meine Großmutter von der GEZ Gebühr aus folgenden Gründen befreien lassen kann:
Pflegegrad 3, nächster Pflegegrad 4 beantragt, meine Eltern und ich sind als Pflegepersonen im Gutachten eingetragen. Aktuell Aufenthalt im Pflegeheim, Wohnung von Oma existiert weiterhin, für den Fall, dass sie nochmals zurück kann. Oma hat Demenz.
Schon mal vielen Dank für eure Antworten.
Einen schönen Sonntag.
Zitat GEZ (Quelle: www.rundfunkbeitrag.de):
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht – Voraussetzungen
- Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) (§ 267 Abs. 1)
- Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG -
Befreien lassen können sich außerdem:
- Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wird (§ 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c LAG) -
Zählen meine Angaben dort irgendwie dazu?
4 Antworten
es ginge auch als Zweitwohnung. Ihr meldet die nun freistehende Wohnung der Oma als eure Zweitwohnung an. Da ihr ja selbst schon GEZ in Erstwohnung zahlt ist nach einem Gerichtsurteil von 2018 die Zweitwohnung befreit, solange dort keine weiteren Personen die nicht der Erstwohnung angehören dort zugegen sind. Deine Oma ist ja nicht zugegen. Also geht das auch unabhängig vom Pflegegrad. Kommt sie zurück siehts natürlich anders aus.
Evtl. kriegt ihr sogar rückwirkend Gebühren zurückerstattet, wenn der Einzugstermin im Altenheim nachgewiesen ist. Also die Oma muss den Antrag stellen und sie kriegt dann Gebühren zurückerstattet. Ihr meldet quasi die Zweitwohnung an, die aber nichts kostet solange keine anderen Personen drin sind die nicht bereits auch in der Erstwohnung sind.
Evtl. auch die Oma auf die Erstwohnung mit anmelden, wenn es anders nicht genehmigt wird.
Da für das Zimmer im Pflegeheim kein Rundfunkbeitrag zu zahlen ist, bleibt nur die Beitragspflicht für Omas nun leerstehende Wohnung.
Würde sie dort noch wohnen, käme wegen der Pflegegrade alleine keine Befreiung in Betracht. Ein Behindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 und dem Merkzeichen "RF" würde auf Antrag auch nur zu einer Ermäßigung auf die Hälfte führen.
Da der Rundfunkbeitrag nur vom Inhaber einer Wohnung geschuldet wird und ein Inhaber nach dem Gesetz in der Wohnung wohnen muss, könnt ihr die Oma einfach beim Beitragsservice wegen Umzugs in ein Pflegeheim abmelden. Wenn es Schwierigkeiten geben sollte, müsst ihr sie für die Wohnung auch beim Meldeamt abmelden und die Bestätigung einsenden. Dass sie weiterhin für die Wohnung Miete zahlt oder sie gar in ihrem Eigentum steht, spielt keine Rolle.
Herzlichen Dank für die ausführliche und verständliche Information :-)
Im Pflegeheim muss sie keine GEZ zahlen.
Wer glaubt denn bei euch, dass sie nochmal in die Wohnung geht?
Sie möchte wieder zurück, da sie zur zeit auf Kurzzeitpflege dort ist, nach einem Sturz. Es ist nicht ausgeschlossen.
Bei Demenz und Pflegestufe 4 kann man eigentlich nicht alleine bleiben
Mit uns drei als Pflegepersonen und Pflegedienst hat das bisher gut geklappt. Aber mir geht es in der Frage um die GEZ Gebühren.
Ok. Die Pflegestufe allein reicht nicht für die Befreiung. Lasst euch in einem Pflegestützpunkt beraten. Blöder Name, aber die sind gut und es kostet nichts
Ich kenn nur Schwerbehindertenausweis mit Merkmal RF und dann gibts auch nur Rabatt und keine volständige Befreiung
GEZ = ARD, ZDF und Deutschlandradio Rundfunkgebühren. Also Nachweis müsst ihr eure Anmeldenummer schicken, die der Oma und den Nachweis dass es eure Zweitwohnung ist -- Einwohnermeldeamt. Und dem Nachweis dass die Oma nun erstmal im Altenheim untergebracht ist.