Bastlerfahrzeug von Händler ohne Gewährleistung?
Hallo zusammen! Ich habe am 04.02.2023 einen Gebrauchten Wagen bei einem Händler für €900,- als Bastlerfahrzeug ohne Garantie etc gekauft. Nun hat der anfangs schon etwas Ök verloren so dass ich den Zustand erstmal beobachtet habe. Heute ksm in einer Werkstatt raus das der Zylinderkopf hinüber ist. Kosten ca 1500,- ! Händler verschließt sich und beruft sich suf das Bastlerfahrzeug! Allerdings hat er uns auch unseren Gebrauchten für 900,- abgekauft. Somit entstand ein tatsächlicher Kaufpreis von 1800,-! Wer haftet nun? Vielen Dank vorab.
4 Antworten
Sind 2 getrennte Kaufverträge
Fakt ist
Händler können die Gewährleistung nicht ausschließen, egal was drin steht im Kaufvertrag, deshalb verkaufen wir z.B. Fahrzeuge mit bekannten Defekt oder hoher Laufleistung überhaupt nicht an Privat.
eine Reparatur lohnt sich nicht, die einzige Möglichkeit ist einen Kompromiss zu finden mit der Rücknahme.
Allerdings besteht kein Anspruch auf Rücknahme, wenn ZKD-Schaden oder Motorschaden im KV vermerkt ist.
Am besten ist du sprichst mit dem Händler, er soll das Fahrzeug zurücknehmen.
oder du schaltest einen Anwalt ein.
bei 900€ für ein Fahrzeug wird das aber schwierig zu gewinnen sein aber das kommt selbstverständlich auf den Richter an.
Um es kurz zu fassen
es geht nur noch um das vom Händler gekaufte Fahrzeuge, das andere ist getrennt gekauft also geht es hier nur um 900€.
Es gibt kein Widerrufsrecht beim PKW-Kauf vor Ort
der Käufer ist verpflichtet das Fahrzeug zu bezahlen und abzunehmen
der Verkäufer ist verpflichtet die Bezahlung anzunehmen und das Fahrzeug herauszugeben.
Der Händler hat recht, er hat es dir als Bastlerfahrzeug verkauft. Das er dein altes auch gekauft hat steht auf einem anderen Vertrag.
Nix Haftung, Du hast wissentlich ein Bastlerauto gekauft.
Werkstatt zahlst Du.
Da müsste man schon die genauen Umstände kennen, es gibt einen Unterschied zwischen einem Haufen Restmüll auf Rädern und einem fahrtüchtigen Fahrzeug mit Mängeln.
Du kaufst also ein Fahrzeug wo die einzige Garantie ist, das der Händler da fachkundig mal rübergeschaut hat und weiß das es nichts wert ist und glaubst dann das er dafür noch haftet?
Händler haben recht strenge Auflagen was sie verkaufen dürfen und wofür sie geradestehen müssen. Da würde ich selbst als KFZ-Mechaniker um Bastlerfahrzeuge n großen Bogen machen. Die sind nur soviel wert wie die abbaubaren Ersatzteile bei Ebay was einbringen und für den Restschrott zahlt man noch drauf.
Kurze Frage: Wie wie sieht das ganze mit dem Wiederruf aus? mfg