Geschieden und Kinderfreibetrag?

1 Antwort

Wenn Du den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende meinst, den bekommt nur einer und zwar grob gesagt derjenige, der das Kindergeld erhält, also tatsächlich ausgezahlt bekommt, sofern er die übrigen Voraussetzungen erfüllt.

Allerdings wird bei der Einkommensteuerberechnung davon ausgegangen, dass Dir jeweils das hälftige Kindergeld zusteht, somit wird dieses im Rahmen der Günstigerprüfung mit dem hälftigen Kinderfreibetrag verrechnet. Dafür braucht es keine Zustimmung des anderen Elternteils. Du musst nur in der Anlage Kind die entsprechenden Angaben machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.

siola55  19.01.2025, 10:28

Wenn Du den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende meinst, den bekommt nur einer und zwar grob gesagt derjenige, der das Kindergeld erhält...

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende:

Sie sind alleinstehend mit mindestens einem Kind, das zu Ihrem Haushalt gehört und für das Sie einen Anspruch auf Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder haben?
Dann erhalten Sie einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende i. H. v. 4.260 €. Der Entlastungsbetrag erhöht sich für das zweite und jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind, das in Ihrem Haushalt lebt, um jeweils 240 €. Ihr Finanzamt unterstellt, dass ein Kind dann in Ihrem Haushalt lebt, wenn es bei Ihnen gemeldet ist. Ist ein Kind auch noch bei einer anderen alleinstehenden Person gemeldet, erhält diejenige Person den Entlastungsbetrag, die die Voraussetzungen auf Auszahlung des Kindergeldes erfüllt.
Ist ein Kind bei beiden Elternteilen gemeldet und nur ein Elternteil alleinstehend, erhält der alleinstehende Elternteil den Entlastungsbetrag.
Zur Gewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende dürfen Sie in keiner Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person leben. Als andere volljährige Person zählt auch ein volljähriges eigenes Kind, für das Sie keinen Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder mehr haben.

Frage: wie alt bzw. jung sind denn diese Kinder?

kegus  19.01.2025, 10:31
@siola55

Das musst Du bitte den FS fragen, ich weiß es nicht. Anhand der Frage gehe ich jedoch davon aus, dass sie noch kindergeldberechtigt sind.