Geschieden und Kinderfreibetrag?
Ich bin geschieden, habe aber unsere drei Kinder jährlich jede zweite Woche da.
Kann ich die Hälfte des Kinderfreibetrag für Alleinerzehende beantragen, ohne das die Kinder bei mir wohnungsmäßig gemeldet sind?
Langt da eine Einwilligunserklärung der Mutter dem Finmanzam?
1 Antwort
Wenn Du den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende meinst, den bekommt nur einer und zwar grob gesagt derjenige, der das Kindergeld erhält, also tatsächlich ausgezahlt bekommt, sofern er die übrigen Voraussetzungen erfüllt.
Allerdings wird bei der Einkommensteuerberechnung davon ausgegangen, dass Dir jeweils das hälftige Kindergeld zusteht, somit wird dieses im Rahmen der Günstigerprüfung mit dem hälftigen Kinderfreibetrag verrechnet. Dafür braucht es keine Zustimmung des anderen Elternteils. Du musst nur in der Anlage Kind die entsprechenden Angaben machen.
Wenn Du den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende meinst, den bekommt nur einer und zwar grob gesagt derjenige, der das Kindergeld erhält...
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende:
Frage: wie alt bzw. jung sind denn diese Kinder?