Kinderfreibetrag aberkannt, was tun?

Steuer 2013

Ich habe meine Steuererklärung für 2013 sehr spät gemacht, erst im November. Dieses Jahr habe ich meine Steuererklärung mit Hilfe eines Steuerfachmanns von Verdi gemacht. Dieser Hat einen Erstattungsbetrag von ca. 140,- € zu meinen Gunsten berechnet.

Das Finanzamt hat jedoch einen Forderung gegen mich ausgerechnet, in Höhe von 400,-€. Der Grund dafür war, dass mir der Kinderfreibetrag aberkannt wurde, da ich keinen Unterhalt gezahlt habe. Dies basiert auf die Angaben meiner Ex-Frau.

Mein Steuerfachmann erklärte, dass meine Ex-Frau wohl den Kinderfreibetrag komplett für sich beansprucht habe, woraufhin ich Rücksprache mit meiner Ex-Frau hielt. Sie erklärte mir, sie wisse davon nichts, auch habe sie nicht den ganzen Kinderfreibetrag beantragt, sie würde sich aber mit ihrem Steuerberater in Verbindung setzen und mir dann Bescheid geben! Heute nun habe ich Antwort bekommen,

Zitat: ".... habe jetzt endlich jemanden dort an die Strippe bekommen. Es ist in der Tat so, dass der Kinderfreibetrag bei mir voll angerechnet wurde. Ich kann mich daran nicht mehr erinnern. Ich denke der Steuerberater hat gefragt, ob Du Unterhalt gezahlt hast und dann hat sich das verselbstständigt. Lt. Steuerberater stand mir der volle Kinderfreibetrag zu. Tut mir leid. Liebe Grüße"

Es ist aber so, dass meine Ex-Frau an meine beiden älteren Kinder selber keinen Unterhalt bezahlt hat. Lediglich die jüngste Tochter bezieht Naturalunterhalt weil sie als einziges Kind noch bei der Mutter lebt. Im Fall der jüngsten Tochter ist die Beanspruchung des vollen Kinderfreibetrages, aufgrund des geleisteten Naturalunterhaltes, berechtigt. Die beiden älteren, noch in Ausbildung befindlichen Kinder, bekamen jedoch weder von meiner Exfrau, noch von mir Unterhalt. Sie wurden anderweitig gefördert. Wie es dann sein kann, dass meine Ex-Frau für die beiden älteren Kinder den vollen Kinderfreibetrag beantragt und bekommt, ist mir unverständlich. Was kann ich tun??

Ich befürchte nun, dass meine Ex-Frau versuchen wird, auf meine Kinder insofern Einfluss zu nehmen, dass diese sich gegenüber dem Finanzamt nicht wahrheitsgemäß äußern werden.

Steuern, Kinderfreibetrag
Eine Finanzamtfragen - Eintragung von 0,5 oder 1,0 Kind auf der Steuerkarte. Nähere Infos im Text

Hallo Community!

Heute stelle ich einige Fragen quasi im Auftrag einer mir bekannten Person. Ein Thema, das mich persönlich nicht betrifft und mit dem ich mich nicht so gut auskenne. Aber sicher gibt es hier unter Euch genügend Experten, die hier helfen können.

Es handelt sich um ein nicht verheiratetes Paar, das sich schon länger getrennt hat. Sie haben ein gemeinsames Kind. Der Mann ist wieder verheiratet. Die Frau lebt mit dem Kind allein und bekommt Unterhalt für das Kind. Die Mutter selber erhält keinen Unterhalt und ist nicht berufstätig, hat aber andere geringe Einnahmen (Quelle mir nicht bekannt), die zu einem bescheidenem Leben reichen. Der Vater wollte das Kind ganz auf seiner Steuerkarte eintragen lassen, weil er darin einen finanziellen Vorteil gesehen hat. Die Mutter war damit einverstanden, wenn sie zur Hälfte an dem Vorteil beteiligt werden würde. Das lehnte der Vater ab. In Folge lehnte die Mutter ihre Zustimmung ab. Der Vater hat seitdem angeblich 0,5 Kind auf seiner Steuerkarte. Nun hat die Mutter von Dritten (Quelle mir nicht bekannt) erfahren, dass der Vater doch 1,0 Kind auf der Steuerkarte hat. (seit wann ist nicht bekannt).

Die Fragen in dem Zusammenhang wären:

  • Kann das tatsächlich sein?
  • Kann der Vater ein Kind ganz auf seiner Steuerkarte eintragen lassen, ohne dass die Mutter dem zugestimmt hat? Da die Mutter aufgrund ihrer fehlenden Berufstätigkeit keine Steuerkarte mehr bekommt, war ihr hier nichts aufgefallen.
  • Kann sie sich bei ihrem zuständigen Finanzamt erkundigen oder bei dem des Vaters?
  • Hat sie ein Recht auf Auskunft?
  • Was ist, wenn sie der Verdacht bewahrheitet?
  • Was hätte das für Folgen?

Ich freue mich über jede hilfreiche (Teil)antwort; gerne zusätzlich auch mit entsprechenden Belegen.

Danke im Voraus für Eure Mühe.

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