Muss sich ein Anwalt bzgl des geistigen Zustands seines betagten Mandanten absichern?
Meine schwer demente Schwiegermutter hat sich von ihrer Schwester aufstacheln lassen und beim Anwalt eine generalvollmacht zugunsten ihres 20jährigen Enkels und der besagten Schwester aufsetzen lassen. Zu diesem Zeitpunkt war sie bereits laut Gutachten nicht mehr geschäftsfähig. Nun verlangen die Rechtsanwälte über 5000 € von ihr für die Erstellung der generalvollmacht. Meiner Meinung nach ei Unding! Muss sich der Anwalt nicht über den Geisteszustand seiner Mandanten informieren?
5 Antworten
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Nein, überzeugen durch Gutachten oder ergleichen muß sich der Anwalt nicht.
Wenn aber offensichtlich ist, dass der Vertragspartner dement ist und anscheinend nicht weiß, was er unterschreibt, ist das Geschäft unlauter und der Anwalt sollte darauf verzichten, wenn er nicht gar aus standesrechtlichen Gründen darauf verzichten muß.
Es kommt sicher auf den Einzelfall an.
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Und woher soll der Anwalt das wissen?
Sorry, aber du willst gar keine sinnvolle Antwort, du willst nur hören, dass du recht hast.
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So ein Blödsinn! Ich bin schockiert, dass ein Anwalt von einer 83jährigen., DEMENTEN FRAU für die Erstellung einer generalvollmacht 5000 € verlangt, obwohl er wusste dass eine Vorsorgevollmacht existiert und die Dame laut gutachten nicht mehr geschäftsfähig ist!
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"Muss sich der Anwalt nicht über den Geisteszustand seiner Mandanten informieren?"
Wie wäre das in Realität darstellbar? Soll der Anwalt sich künftig von jedem Mandanten eine Bestätigung vom Betreuungsgericht holen, dass nix vorliegt?
Der Vertrag ist grundsätzlich anfechtbar, aber dazu solltet ihr euch einen anderen Anwalt holen
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Ein alter Mensch, der dasitzt und jedem erzählt dass er beklaut wird und seine Handtasche gefüllt hat mit telefon, ferndedienungen und stielkämmen? Muss alles immer mit damit es nicht geklaut wird..
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Du darfst nicht davon ausgehen, dass der Anwalt die Handtasche kontrolliert hat.
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Brauchte er nicht. Das erzählt sie jedem
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Möchtest du jetzt hier sachliche Antworten für ein seriöses Problem oder willst du nur ein bisschen witzig sein?
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Ist eine Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt angeordnet ist die Beauftragung ausser im Betreungssachen ungültig.
Es sei denn der Betreuer genehmigt es.
Ansonst gilt Vertragsfreiheit.
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Na ohne Betreuung vom Bertreungs- / Vormundschaftsgericht angeordnet kann eine Person machen was sie will, selbst zu 7hren Nachteil.
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5000 Euro für eine angebliche Generalvollmacht auszustellen, das ist wohl kaum nachvollziehbar, da stimmt wohl nichts so richtig. Rechtsanwälte und Notare sichern sich auch in solchen Fällen über die Geistesfähigkeit des Mandanten ab oder ziehen auch Zeugen hinzu.
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Ja glaube schon
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googel mal was zur Geschäftsfähigkeit. und ja, nehmt euch einen anderen RA. fragt die krankenkasse der Oma, den MDK, was ihr machen sollt. ihr könnte auch beim Amtsgericht einen Berufsbetreuer beantragen und einsetzen lassen.
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Sie weiss gar nicht dass sie jemals da war