Können Demenzkranke selbst den Pflegeheimvertrag kündigen?

11 Antworten

Gesprochen wird von Demenz als "absoluter Wert", oder?

Ich habe die bisherigen Kommentare gelesen, die Frage wirft ja einigen Staub auf. Tatsächlich ist selbst ein Demenzkranker nicht per se geschäftsunfähig. Deshalb denke ich dass man die Frage so als Ganzes nicht beantworten kann sondern vom Einzelfall abhängig machen muss.

Die Unterbringung in einem Pflegeheim beinhaltet allerdings heutzutage in den meisten Fällen einen bestellten Betreuer, sei es Verwandtschaft oder vom Amt bestimmt. In der Regel geht das Betreuungsverhältnis von den Kindern aus. Ich stelle bei dieser Fragestellung einfach in den Raum, dass derjeinige, der dort untergebracht wurde einfach nicht mehr für sich selbst sorgen kann und es auch keine Verwandtschaft gibt, die das dauerhaft übernehmen kann.

Wurde ein bestelltes Betreuungsverhältnis von den Angehörigen usw. versäumt ist es tatsächlich problematisch. Rein THEORETISCH kannst du dann aufstehen und gehen. Abe wie gesagt, absolute Werte sind dem Einzelfall unterzuordnen. Diese bedauernswerten Geschichten haben -eben als Einzelfall- ein langes Vorspiel.

An Demenz erkrankte Patienten sind ab einem Gewissen Punkt nicht mehr geschäftsfähig.

Natürlich haben diese Patienten Heimweh und wissen noch sehr lange, dass sie nicht Zuhause sind.

Allerdings können sie auch nicht begreifen, dass sie auf sich allein gestellt nicht mehr klar kommen.

Man versucht dann möglichst gut das Patientenzimmer so her zu richten, dass es eben das Gefühl von Zuhause gibt.

Also nein mit einer groben Demenz kann man einen Heimvertrag nicht selber lösen.

Ein Demenzkranker ist nicht mehr geschäftsfähig, also kann er auch keine gültige Kündigung aussprechen. Das kann nur ein Betreuer (ein als solcher benannter Verwandter oder vom Amtsgericht ernannter)


Solange sie noch selbst entscheiden können, und Demenz bedeutet noch lange nicht geschäftsunfähig.

keinen amtl. bestellten Betreuer haben ( Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge) oder wenn sie keinen Bevollmächtigten oder keine Patientenverfügung abgegeben haben, können sie frei entscheiden.

Allen Schreibern und Kommentaoren rate ich einmal die einschlägigen Gesetze zur Selbstbestimmung ( auch von Demenzerkranken) zu lesen.

Und zitrus gibt hier ja "ganz genial deneben" kommentare dazu.

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Betreuungsrecht%20Betreuungspraxis%20Ausgabe%202018.pdf


Zitrus18  21.04.2018, 13:50

Lächerlich bist du..sonst gar nichts

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Griesuh  21.04.2018, 13:53
@Zitrus18

Junge, halte mal mit deinen sinnfreinen kommentaren den Ball, ganz, ganz flach. Dich möchte ich gerne einmal bei einem Vorstellungsgespräch vor mir sehen. Du wärst mit Hut so klein, dass du unterm Teppich laufen könntest.

Eine Change für eine Einstellung stünde bei NULL.

Nochmals: Lese und verstehe das Betreuunggesetz. Hast du das endlich kapiert, kannst du dich wieder melden.

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Griesuh  21.04.2018, 14:27
@Zitrus18

Zitrus, du bist doch nur ein Kasper, der von nichts eine Ahnung hat und davon besonders viel. Also lass es gut sein und gehe in die Versenkung.

da gab es mal vor Jahren ein Lied: Wärst du Dussel doch im Dorf geblieben .........

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Griesuh  21.04.2018, 18:59
@Zitrus18

Oh Herr lass endlich Hirn vom Himmel auf Zitrus fallen.

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Entscheidend ist, ob jemand noch voll geschäftsfähig ist oder einen rechtlichen Betreuer hat, was bei Demenzkranken meistens der Fall ist.

Sollte ein Dementer aber keinen haben, so ist seinem Wunsch folge zu leisten, es sei denn, den Pflegern ist klar ersichtlich, dass sein "ich will nach Hause" seiner Krankheit entspringt und nicht sein klarer Wille ist.

In dem Fall wäre es keine freie Willensäußerung und hätte keine rechtliche Konsequenz.