Kann mein Vater eine gerichtliche Betreuung kriegen wenn mein Bruder ne Vorsorgevollmacht hat?
Mein Bruder wird sich nicht kümmern, weil er nie Zeit hat. Im Antrag auf Anregung einer gerichtlichen Betreuung steht die Frage ob es eine Vorsorgevollmacht gibt...
Gibt es eine ?
Ja aber die ist nicht beglaubigt
3 Antworten
Das kommt darauf an, wie umfangreich die Vollmacht ist! Wenn es eine gültige Vollmacht gibt, die alle notwendigen Bereiche abdeckt, wird keine Betreuung angeordnet
Ja, das kannst du! Allerdings sollte es dafür schon „sachliche“ Anhaltspunkte geben
Es kommt einerseits zwar auf den Umfang der Vollmacht an, aber auch darauf, ob der Bevollmächtigte die Vollmacht auch ausüben will/kann. Wenn das nicht der Fall ist, auf der Anregung mit vermerken und es kann entweder eine Betreuung mit Aufgabenkreis „Widerruf von Vollmachten“ angeordnet werden, oder der Bevollmächtigte teilt dem Amtsgericht mit, er macht keinen Gebrauch von der Vollmacht und es kann eine normale Betreuung angeordnet werden.
Die Frage ist : was soll geändert werden ? Möchtest du die Betreuung übernehmen ?
was ist nicht geregelt durch deinen Bruder, was geregelt werden müßte ? Fühlt dein Vater sich nicht gut versorgt ?
Und wenn mein Bruder sich nicht kümmern wird was dann? Kann ich das dem Amtsgericht so mitteilen?