Betreuungsvollmacht, Vorsorgevollmacht ohne notarielle Beurkundung. Erfahrung bzgl. Anerkennung von Behörden, Pflegeheimen etc.?

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Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Also die formlose Vollmacht ist vollkommen ausreichend für die meisten Angelegenheiten. Lediglich für Verfügungen in Grundstücksangelegengeiten und Erbschaftssachen braucht man als Bevollmächtigter eine beglaubigte/beurkundete Vollmacht. Allerdings wird in Fällen, in denen eine solche nicht vorhanden ist, eine Betreuung angeordnet, welche allerdings nur den fehlenden Aufgabenkreis umfasst. In der Praxis akzeptieren manche Banken (Postbank *hust*) die Vollmachten zu Unrecht nicht, weil unten auf dem Formular steht, man solle möglichst noch separate Bankvollmachten erteilen. Die formlose Vollmacht ist allerdings vollkommend ausreichend! Bei Pflegeheimen habe ich das Problem noch nie bemerkt.

Wie gesagt nur bei Grundstücke und Erbschaft berechtigt, ansonsten ist formlos ausreichend.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

emusik 
Beitragsersteller
 13.01.2022, 19:30

Vielen Dank für deinen ausführlichen Bericht. Genau so steht es eigentlich überall, aber man liest, dass die Formulierungen rechtssicher sein müssen und nur durch die notarielle Beurkundung man alle Zweifel an der Vollmacht in Bezug auf die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers zum Zeitpunkt der Unterschrift beseitigt wären.

Sprich, nur das Siegel einer beurkundeten Vollmacht öffnet alle Tore (Bank, Pflegeheime, Ärzte...) - so kennt es die ältere Generation, und alles andere wie z.B. dieses Formular vom Bundesministerium der Justiz würde niemand kennen und somit anerkennen.

Gibt es noch weitere Erfahrungsberichte von anderen Mitgliedern hier? : )

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