Kündigung einer Garage als Vorsorgebevollmächtigter?
Mir wurde durch meine Oma notarielle Vorsorgevollmacht erteilt. Im Rahmen dieser Vollmacht muss ich nun eine Garage kündigen, die sie seit Jahren privat vermietet.
Sollte ich der Kündigung eine Kopie der Ausfertigung beilegen, oder ist es zunächst ausreichend, dass ich im Kündigungsschreiben versichere, notarielle Vorsorgevollmacht zu haben?
Ich möchte nicht, dass sich durch einen blöden Formfehler die Kündigungsfrist unnötig verlängert.
3 Antworten
Hallo,
Leider reicht eine Kopie nicht aus. Die Vollmacht muss grundsätzlich im Original vorliegen, da ansonsten die Kündigung zurückgewiesen werden kann. Allerdings sollten Sie in die Kündigung mit aufnehmen, dass die Vollmacht wieder an Sie zurückzuleiten ist.
Das überrascht mich jetzt sehr. Wenn ich als Vermieter eine Hausverwaltung oder Rechtsanwalt beauftrage, müssen die doch auch nur eine Kopie meiner Vollmacht vorlegen?
Was ist wenn die Oma ihm einfach eine Vollmacht ausstellt?
das kann ich gut verstehen. Allerdings wenn Sie keine Originalvollmacht vorlegen besteht die Gefahr, dass Ihre Kündigung zurückgewiesen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Wenn vetraglich nichts schriftlich geregelt ist mit dem Garagenmieter muss er in 30 Tagen raus. Da gibt es nix zu dideldum dideldei. Ist keine Sozialwohnung.
Also ansprechen, erklären und Termin finden. Verlängern kann sich also nur minimal etwas.
Bei Garagen gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten...
Auszusprechen bis zum 3. Werktag für den übernächsten Monat.
Frag doch einfach den Notar. In so einer Vollmacht stehen vielleicht auch Daten drin, die der Mieter nicht wissen muss.
Sorry, dass ich erst heute antworte. Es gibt eine Telefonnummer für Anwälte. Die Minute kostet 1,98 Euro/Minute aus dem Festnetz. (ASH Anwalt-Soforthilfe). Da kannst du dich erkundigen und musst nicht gleich Mandat erteilen. Hoffentlich nützt dir das noch zu deinem Problem.
Alles Gute
Ich gebe aber doch keine notarielle Ausfertigung der Urkunde aus den Händen.