Kündigung einer Garage als Vorsorgebevollmächtigter?

3 Antworten

Hallo,

Leider reicht eine Kopie nicht aus. Die Vollmacht muss grundsätzlich im Original vorliegen, da ansonsten die Kündigung zurückgewiesen werden kann. Allerdings sollten Sie in die Kündigung mit aufnehmen, dass die Vollmacht wieder an Sie zurückzuleiten ist.


Paddelfan  29.07.2020, 20:06

Das überrascht mich jetzt sehr. Wenn ich als Vermieter eine Hausverwaltung oder Rechtsanwalt beauftrage, müssen die doch auch nur eine Kopie meiner Vollmacht vorlegen?

Was ist wenn die Oma ihm einfach eine Vollmacht ausstellt?

Waschbaer70 
Beitragsersteller
 29.07.2020, 19:58

Ich gebe aber doch keine notarielle Ausfertigung der Urkunde aus den Händen.

Paul794540  29.07.2020, 20:05
@Waschbaer70

das kann ich gut verstehen. Allerdings wenn Sie keine Originalvollmacht vorlegen besteht die Gefahr, dass Ihre Kündigung zurückgewiesen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Wenn vetraglich nichts schriftlich geregelt ist mit dem Garagenmieter muss er in 30 Tagen raus. Da gibt es nix zu dideldum dideldei. Ist keine Sozialwohnung.

Also ansprechen, erklären und Termin finden. Verlängern kann sich also nur minimal etwas.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Waschbaer70 
Beitragsersteller
 29.07.2020, 19:56

Bei Garagen gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten...

Auszusprechen bis zum 3. Werktag für den übernächsten Monat.

Frag doch einfach den Notar. In so einer Vollmacht stehen vielleicht auch Daten drin, die der Mieter nicht wissen muss.


Waschbaer70 
Beitragsersteller
 29.07.2020, 18:55

Der Notar verweißt auf einen Rechtsanwalt...

olipoli  09.08.2020, 18:06
@Waschbaer70

Sorry, dass ich erst heute antworte. Es gibt eine Telefonnummer für Anwälte. Die Minute kostet 1,98 Euro/Minute aus dem Festnetz. (ASH Anwalt-Soforthilfe). Da kannst du dich erkundigen und musst nicht gleich Mandat erteilen. Hoffentlich nützt dir das noch zu deinem Problem.

Alles Gute