Gemeinsames Kind, Partnerschaft aber getrennte Wohnungen, muss er rechtlich Alimente zahlen?

Kessie1  30.09.2024, 19:29

Alimente: reden wir hier von Österreich?

9 Antworten

  • Die Höhe des Kindesunterhalts ist abhängig vom Alter des Kindes und dem Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils.
  • Ein Verzicht auf Kindesunterhalt ist keinesfalls möglich, da die Alimente dem unterhaltsberechtigten Kind zustehen.
  • Bei Volljährigkeit des Unterhaltsberechtigten kann der unterhaltspflichtige Elternteil die Alimente direkt an das Kind zahlen.
  • Die Playboygrenze beim Unterhalt fungiert als Schutz für Kinder und Jugendliche, um sie vor übermäßigem Geldkonsum zu bewahren.
  • Der Regelbedarf legt die Unterhaltshöhe für den Grundbedarf, den ein Kind in einem bestimmten Alter benötigt, fest.
  • In bestimmten Fällen kann ein Sonderbedarf an Kindesunterhalt vorliegen.

Der Elternteil, bei dem das Kind nicht im selben Haushalt lebt, ist verpflichtet Geldleistungen zu zahlen. Ein Verzicht auf Kindesunterhalt wird nicht genehmigt.

Quelle:

https://www.familienrechtsinfo.at/unterhalt/kindesunterhalt-alimente/

Hier scheint es etwas anders zu sein als in Deutschland. Denn in D können die Eltern sich natürlich auch intern anders einigen, solange der betreuende Elternteil nicht auf soziale Leistungen angewiesen ist.

Er kann sich in deinem Fall auch nicht aussuchen Naturalunterhalt zu leisten, sondern es geht tatsächlich um Bargeld.

Du solltest dir die zu zahlende Summe ausrechnen lassen und ihn auffordern die Summe zu zahlen.

Hier findest du schon mal einen Rechner, wobei die auch immer mit Vorsicht zu genießen sind:

https://www.familienrechtsinfo.at/unterhalt/alimente-rechner/


Kniesenwurz1402 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 19:47

Wir waren im Februar kurzzeitig mal getrennt, da hat er nichts fürs Kind bezahlt und ich hab auch keine Alimente bekommen. Da musste ich alles finanzieren. Hab Alimente übers Jugendamt laufen lassen, hat jedoch ewig gedauert, in der Zwischenzeit sind wir wieder zusammen gekommen. Hab die Alimente aber übers JA weiter laufen lassen, weil die meinten, es wäre egal ob man zusammen ist oder nicht, sobald man getrennte Haushalte hat, muss Unterhalt bezahlt werden. Hab bis jetzt keine bekommen. JA hat mich informiert das es jetzt über das Gericht läuft, da mein Partner auf Anrufe und Briefe nicht reagiert hat. Mein Partner wird am Gericht angeben, dass wir oft bei ihm in der Wohnung sind und deswegen frag ich ob es mir rechtlich zusteht das ich Alimente bekomme, trotz Aufhalten in seiner Wohnung?

Kessie1  30.09.2024, 19:50
@Kniesenwurz1402

Das spielt für die Alimente keine Rolle. Ihr wohnt nicht zusammen.

Du solltest ihn darauf hinweisen, dass eine Verhandlung für ihn noch teurer wird und es völlig unnötig ist, dass das Amt gegen ihn klagen wird. Er soll nachweislich die Summe an dich zahlen!

Also bei so einem Mann solltest du dir wirklich überlegen ob er der Richtige ist! Er hat sich um sein Kind finanziell zu kümmern!

Kniesenwurz1402 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 19:59
@Kessie1

Mein Partner hat da leider eine sehr eigene Denkweise. Er meint er finanziert genug, wenn wir bei ihm sind und er wenig Interesse daran hat noch zusätzlich Alimente zu zahlen.

Unter der Woche zahle ich alles für das Kind auch Einkäufe für seine Wohnung und am Wochenende er. Ich möchte meinem Partner nicht schaden und auf keinem Fall das Geld aus der Tasche ziehen, aber ich muss unsere Tochter ja auch finanzieren. Das war ja auch eine der Gründe für die Trennung damals im Februar bevor wir wieder zusammen gekommen sind , da er behauptete er braucht das Geld für sich selbst.

Kessie1  30.09.2024, 20:14
@Kniesenwurz1402

Dann soll er sich verklagen lassen... wenn er zu viel Geld hat ;-).

Und es geht auch nicht darum, dass du ihm schaden würdest. Dein Kind hat nun mal gesetzlichen Anspruch, ob es ihm passt oder nicht!

Ich und meine Tochter sind öfter bei ihm als er bei uns in der Wohnung.

Ich denke nicht, dass dir dann was zusteht. Kommt halt drauf an wieviel Kostenersparnis du dadurch bei der Kinderversorgung hast(Klamotten waschen, Essenskosten etc.)

Hier mal ein Beispiel für getrennte Eltern(was für den Unterhalt keine Rolle spielt ob man noch "verkehrt"): https://gruhne.com/ufaq/9-wir-leben-getrennt-in-der-gemeinsamen-wohnung-wer-kann-eigentlich-ab-wann-unterhalt-fuer-unser-gemeinsames-kind-verlangen/

Prominentes Beispiel: Oliver Pocher zahlt soweit ich weiss auch keinen Unterhalt, weil die Kinder oft durchgehend bei ihm sind.

Achja und Vorsicht, wenn ihr was offiziell macht: der vom Finanzamt o.ä. Behörden anerkannte/angegebene Lebensmittelpunkt könnte sich ändern/angezweifelt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Sicher hast Du einen Anspruch auf Unterhalt für das Kind, solange ihr nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebt und gemeldet seid.

Bei entsprechender Leistungsfähigkeit nach Zahlung des Kindesunterhalts stünde dir selber zumindest bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres des Kindes noch Betreuungsunterhalt zu.

Wenn Du Sozialleistung wie Bürgergeld beantragen würdest oder schon beziehst, sollte dich das Jobcenter eh dazu auffordern vorrangige Ansprüche geltend zu machen.

Wäre er nicht leistungsfähig und Du würdest Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen, hättest Du schlechte Karten, denn Du bist zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet, müsstest also angegeben das ihr ein Paar seid und regelmäßig Umgang über das übliche Umgangsrecht hinaus besteht.

Dann würdest Du nicht als alleinerziehend gelten und der Antrag auf Unterhaltsvorschuss würde mit Sicherheit abgelehnt.


Kniesenwurz1402 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 19:38

Gilt man als alleinerziehend, wenn nur ich das Sorgerecht für unsere Tochter habe?

Er hat nur das Umgangsrecht!

isomatte  30.09.2024, 19:52
@Kniesenwurz1402

Beim Jugendamt wie erklärt nicht !

Wenn ihr ein Paar seid und regelmäßig gemeinsamen Umgang habt, dann zählst Du nicht als alleinerziehend, auch wenn ihr nicht gemeinsam in einem Haushalt lebt.

Würde er nicht leistungsfähig sein und keinen Unterhalt zahlen können oder wollen, würdest Du bei Antragstellung und wahrheitsgemäßen Angaben beim Jugendamt auf Unterhaltsvorschuss keinen bekommen.

Wenn du auf Transferleistungen angewiesen wärest, hätte man dich deswegen schon längst kontaktiert.

Er muss Unterhalt zahlen, wenn er nicht anderweitig für das Kind aufkommt. Du kannst ja ausrechnen, an wie vielen Tage im Monat ihr dort seid und sicher dann auch auf seine Kosten esst, alles nutzt und wie viele Tage du für dich und die Kleine allein wirtschaften musst. Mit Hilfe der Düsseldorfer Tabelle kannst du das dann ermitteln. Für die Tage, an denen er für euch sorgt, kannst du nichts fordern.

Aber eine Beratung beim JA kannst du ja machen.


Kniesenwurz1402 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 15:13

JA hat mir erklärt sobald man keinen gemeinsam Haushalt führt, stehen einem Alimente zu egal ob Beziehung oder getrennt. Mehr haben sie mir leider auch nicht gesagt. Ich zahle wenn nötig natürlich auch das Essen bzw. kümmere mich alleine um "seinen" Haushalt.