Unterhaltspflicht trotz geringem Einkommen?
es handelt sich um folgenden Sachverhalt:
Ich habe mich von meinem Partner (nicht verheiratet!) getrennt und dieser ist im Begriff, mit seiner neuen Lebensgefährtin zusammen eine neue Wohnung zu beziehen. Wir haben eine gemeinsame Tochter im Alter von 12 Jahren.
Mein Ex-Lebensgefährte bezieht im Moment Krankengeld, seine Partnerin arbeitet Vollzeit. Ich selbst habe zwei Jobs, einen Vollzeitjob, bei dem ich über 2000 Euro netto verdiene und zusätzlich einen 450-Euro-Job.
Das Krankengeld für meinen Ex-Partner läuft noch bis Ende November, danach ist er arbeitslos.
Ich gehe stark davon aus, dass er dann entweder Bürgergeld beziehen, oder höchstens einen 450-Euro-Job annehmen wird.
Meine Frage ist nun:
Wenn ich deutlich mehr verdiene als mein Ex-Partner, ist er dann überhaupt unterhaltspflichtig?
Und ist es ausschlaggebend, ob er sich überhaupt um Arbeit bemüht?? Bzw, ob er sich quasi "auf die faule Haut legt"?
Er wäre durchaus in der Lage, einer Beschäftigung nachzugehen, das ist definitiv zumutbar.
Gibt es hier eventuell Leser/innen mit ähnlichen Erfahrungen, die sich in ähnlichen Situationen befinden oder befanden?
1 Antwort
Der Anspruch auf Unterhalt für deine Tochter hat nichts mit deinem Einkommen zu tun, zumindest unter 18 Jahren nicht, oder solange das minderjährige Kinder in deinem Haushalt gemeldet ist und lebt.
Denn erst ab der Vollendung des 18 Lebensjahres muss der Unterhalt aus dem bereinigten Nettoeinkommen beider Eltern berechnet werden.
Ab da muss sich das Kind auch selber um seine möglichen Ansprüche kümmern, dass Kindergeld wird dann auch nicht mehr hälftig, sondern voll auf den Unterhalt angerechnet.
Das würde auch bei minderjährigen Kindern zutreffen, wenn diese z.B.wegen einer Ausbildung ausziehen müssten, bezogen auf die Anrechnung des Kindergeldes und die Berechnung eines möglichen Anspruchs auf Unterhalt.
Bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres kann sich das Kind dann z.B.wegen der Berechnung des Unterhalts auch noch ans Jugendamt wenden.
Ich würde mich an deiner Stelle ans Jugendamt wenden, da Unterhaltsvorschuss beantragen, falls er keinen Unterhalt zahlen will oder kann und für die Tochter eine Beistandschaft beantragen.
Die sollte sich dann um die Belange deiner Tochter kümmern, damit sie den Unterhalt bekommt der ihr zusteht.