UVG Bayern?

2 Antworten

Solange ihr nicht heiratet oder die Tochter adoptiert wird, hast Du für deine Tochter weiterhin Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.


Für deine Tochter bekommst du weiterhin Unterhaltsvorschuss, solange du nicht heiratest.

Dennoch solltest du dafür sorgen, dass dein Unterhaltsanspruch gegen den Kindsvater alle 2 Jahre geprüft wird. Nicht immer macht das die Unterhaltsvorschusskasse von sich aus! Vor allem wäre das auch wichtig, da der Unterhaltsvorschuss ja auch noch niedriger ist, als der Mindestunterhalt und zwar derzeit um 125 EUR, da das Kindergeld voll angerechnet wird.

Denn wenn du eines Tages doch heiraten würdest, dann würde die die Unterhaltsleistung für deine Tochter ja fehlen.