Geldeintreiber kommt für meinen Patner aber die Sachen gehören mir?
Hallo. Mein Partner und ich sind Anfnag 2018 zusammengezogen. Er hat bei der Krankenkasse über 1.200€ Schulden, die er als Azubi nicht zahlen kann. Ich kann wegen Rechnungen leider auch nicht helfen. Wir wollen eine Ratenzahlung vereinbaren, bzw er.
Wir sind nur zusammen. Keine eingetragene Partnerschaft, nicht verheiratet.
Er kommt am 13.11 zu uns. Das Problem: Alle Sachen an Elektronik, Möbel und Wertgegenstände stammen von mir. Ich habe zu fast allem auch einen Rechnungsbeleg (online)
Kann der Pfänder trotzdem das Pfandsiegel auf meine Sachen für seine Schulden 'kleben'? Bzw pfänden? Es sind ja schließlich meine Sachen, nicht seine und seine Schulden, nicht meine. Was wären meine Rechte? :-/ Ich habe etwas Angst, da ich eine riesige Ninteno Sammlung um knapp 12.000€ besitze. Habe jetzt echt Angst.
7 Antworten
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Nein kann er nicht, druck dir Rechnungen aus, hefte sie ab und gib den Ordner dem Gerichtsvollzieher als Beweis.
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Dann musst du dazu eventuell ne Eidesstattliche Erklährung abgeben.
Bist du dabei wenn der Gerichtsvollzieher kommt?
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Wenn du belegen kannst dass die Sachen dir gehören, darf er deine Sachen nicht pfänden. Das kann aber manchmal schwierig werden, also such dir die ganzen Nachweise schon mal im Voraus raus.
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Alle Sachen an Elektronik, Möbel und Wertgegenstände stammen von mir.
Und deinem Freund gehören nur die Sachen die er am Leibe trägt?
Dies wird dir kein Gerichtsvollzieher glauben!
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du musst einen Nachweis bringen das diese Sachen dir gehören.
in einer gemeinsamen Wohnung wird erstmal davon ausgegangen das jedem alles gehört und somit ist erstmal alles pfändbar.
Geld das auf deinem Konto ist kann nicht gepfändet werden.
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Ich kann aber zB bei den selaed Retrokonsolen keine Rechnung nachweisen, da privater Sammlerkauf. Was mache ich da?
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Beschwerde einlegen, aber Erfolgsaussicht ist wieder was anderes😅
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Wenn die Einrichtung ausschließlich dir gehört, kannst du dazu ja sicher Rechnungen vorlegen. Kannst du das nicht gehört in der gemeinsamen Wohnung erst einmal alles den beiden Bewohnern gemeinsam.
Eine solche Sammlung ist ja nicht lebensnotwendig, andererseits weiß ein Gerichtsvollzieher auch, dass er ja dafür erst einmal einen Käufer finden müsste.
Ich habe jedoch nicht von allem eine Rechnung. :-/ Zb vom Drucker oder den ganzen Nintendospielen