Gehaltserhöhung in der Ausbildung?

Ja, frag nach 71%
Nein, bloß nicht 14%
Kommt drauf an... 14%

14 Stimmen

8 Antworten

Ja, frag nach

Du brauchst nichts zu machen, ab Januar bekommst du auch die neuen Sätze. Die ausbildungsvergütung, die in deinem Ausbildungsvertrag genannt wurde, war die, die zu diesem Zeitpunkt die aktuelle war. Anpassungen durch neue Tarifverträge oder andere Erhöhungen bekommst du auch wie alle anderen.


Top1000 
Beitragsersteller
 27.10.2021, 10:04

Okay, danke sehr. Das wusste ich gar nicht, dass das so automatisch passiert. Ich warte dann bis zur Lohnabrechnung Januar :D

sassenach4u  27.10.2021, 10:12
@Top1000

Genau, mach das und freu dich dann. Die Personalstellen richten es schon richtig ein. Und wenn nicht, dann frag dort höflich nach. Aber ich bin sicher, du kannst dich in Januar über den neuen Betrag freuen. Kleiner Tipp: fang jetzt schon an, einen kleinen Teil jeden Monat zu sparen, investiere in ETF´s, die sind risikoarm, steigen über die Jahre und du kannst dich später über einen netten Betrag freuen, den du universell einsetzen kannst- oder im Alter ein nettes Nebeneinkommen hast. Ich habe mit 25,-- DM im Monat angefangen (1980), erst "normal" gespart, dann angelegt. Nun bin ich 63, habe mit meinem Mann (wovon ich 50% mit erwirtschaftet habe) 1 selbstbewohntes Haus, 2 Ferienhäuser an der Nordsee, 1 ETW in Hamburg, eine im Januar kommende gute Rente und ein 6- stelliger Betrag in unseren Depots. Und das alles trotz Scheidung auf beiden Seiten (d.h. wir mussten beide erst einmal mit unseren Ex-Partnern teilen). Informiere dich mal am Markt, eröffne dann ein Depot bei einem Online Broker, der kostenfrei geführt wird wie Scalable, https://de.scalable.capital/einladung/bwhzt2. Schau dir das mal an, google auch zu dem Thema und dann versuch es. Alles Gute!

Zum Jahreswechsel steht jedoch eine Anpassung der Ausbildungsvergütung bevor. Die Vergütungssätze  ab dem 1. Januar 2022 sind wie folgt festgelegt worden: 1. Ausbildungsjahr 1.000,00 €, 2. Ausbildungsjahr 1.050,00 € und im 3. Ausbildungsjahr 1.100,00 €.

Ich kann dir nicht ganz folgen....Die Anpassung gilt doch sicher auch für dich im 2. Lehrjahr. Du bekommst da 1.050 €, der Azubi im ersten Jahr nur 1.000 €.

Sprich einfach mal mit deinem Ausbilder darüber.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Ausbilder

Wenn diese Vergütungssätze allgemeinverbindlich / tarifvertraglich angehoben werden, so hast auch Du Anspruch auf das jeweils höhere Entgelt.

Eine schriftliche Anfrage bei der Kammer sollte meine Antwort bestätigen.


Top1000 
Beitragsersteller
 27.10.2021, 10:03

Okay, danke sehr. Das wusste ich noch nicht. Warte dann bis zur Lohnabrechnung Januar ab und schau dann erst. Wenn dies Erhöhung nicht automatisch passiert ist, frag ich mal nett nach :)

wilees  27.10.2021, 10:14
@Top1000

Warum fragst Du nicht jetzt - mit einer solchen Anfrage bei der Kammer vergibst Du Dir doch nichts.

Du erhälst auch die entsprechende tariflich vereinbarte höhere Vergütung - eine Anpassungsklausel muß nicht im Ausbildungsvertrag stehen.

Kommt drauf an...

Gilt die Anpassung nicht auch für bestehende Verträge? Bei uns ist das so.


Top1000 
Beitragsersteller
 27.10.2021, 10:05

Viele hier meinen das auch. Dann wird das auch bei mir so sein :D Wusste ich bis jetzt gar nicht