Gebrauchtwagen wo ist der Erfüllungsort?
Habe einen Gebrauchtwagen vom Händler gekauft, Laufleistung ca.26000Km.
Entfernung von meinem Wohnort zum Händler sind es einfache Entfernung 70Km.
Nach den ersten Km stellte sich schon heraus das mit der Lenkung etwas nicht stimmt.
Lenkrad geht nach Kurvenfahrt nicht in die Neutralstellung zurück und auch in der Mittelstellung ist diese so hart das ein entspanntes Fahren nicht möglich ist.
Reklamation beim Verkäufer der es in eine Vertragswerkstatt überprüfen lies, Diagnose ????
Fahrzeug vom Verkäufer nach einer Woche abgeholt „ Frage an den Verkäufer, alles in Ordnung?
Weis ich nicht!!!!!!!
Fehler immer noch vorhanden.
Jetzt soll ich das Auto wieder hinbringen, das sind eine Menge an Km da wir ja immer mit zwei Autos Fahren müssen.
Jetzt meine Frage :
Kann ich dem Händler die Km in Rechnung stellen
oder muss der Händler das Auto abholen?
Im Kaufvertrag ist über den Erfüllungsort nichts vermerkt.
Habe das Auto in unsere Werkstatt auf meine Kosten überprüfen lassen, Diagnose Servolenkung defekt.
4 Antworten
Was für ein Händler? so ein Betttuch-Träger auf einem Schotterplatz?
Der Erfüllungsort ist im Regelfall der Standort des Händlers. Und der hätte sich auch um die Reparatur und die Abholung des Wagens kümmern müssen. Denn ein Auto mit hakender Lenkung ist nicht fahrfähig und ein Sicherheitsrisiko.
Aber wenn der ein angeblich repariertes Auto wieder heraus gibt ohne selbst gefahren zu sein, sagt mir das schon alles. Die rechtliche Situation ist etwas schwierig. Denn Du mußt ihm Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Danach hat der Händler noch immer den Anspruch auf Minderung oder Wandlung. Sprich, Du bekommst zB einen Teil des Kaufpreises zurück (Reparaturkosten...) oder er kann Dir ein anderes Auto anbieten.
Rückgabe des Autos und Erstattung des Kaufpreises ist uU schwierig. Hast Du wenigstens einen ordentlichen Kaufvertrag?
Es ist zwar so, dass der Händler das Fahrzeug abholen müsste. In der Realität sieht das aber immer wieder anders aus.
Setzte ihm schriftlich eine Frist zur Erledigung deines Gewährleistungsanspruchs. Mit dem Hinweis, wahrscheinlich ist die Servo defekt.
Teile ihm auch mit, wenn er dir einen kostenlosen Werkstattersatzwagen zur Verfügung stellt, bringst du ihm das Auto auch auf den Hof.
Man sollte bei solchen Dingen immer versuchen vernünftig mit einander zu reden.
Erst wenn das nicht klappt, kannst du ihm auch mitteilen, dass du die Reparatur auf seine Kosten bei deiner Werkstatt machen lässt. Diesen Betrag dann aber wieder zu bekommen wird schwierig sein und ohne Gericht wohl auch aussichtslos.
26.000 KM, hat der Wagen event. noch Herstellergarantie ?
Dem Händler steht es frei, dass Auto abzuholen oder es bei dir in der Nähe reparieren zu lassen.
Und das du selber in der Werkstatt warst, darfst du nicht dem Händler sagen.
Autohaus macht eigentlich einen guten Eindruck, kein Autoverkäufer mit Container.
Kaufvertrag ist vorhanden, mit ein Jahr Gewährleistung.