Kann man einen abgemelden gebrauchtwagen Probe fahren?
Ich habe einen Gebrauchtwagen gefunden der mir gefällt. Das Problem ist jedoch, dass der Wagen abgemeldet ist. Der Verkäufer (angegeben als privatverkäufer) hat mich informiert das eine "Probefahrt" aufgrund der Abmeldung des Fahrzeuges nur auf dem Fahrzeug Hof (privatgelände) möglich ist.
Das finde ich natürlich so semi gut, da ich einen gebrauchtwagen der schon knapp 220 000 km runter hat natürlich Probe fahren will und möglicherweise auch in einen gebrauchtwagen check geben will.
Meine Frage ist also, stimmt das wirklich das ich das Auto nicht auf öffentlichen Straßen probefahren kann? Und wenn ja, was sind meine Alternativen das Fahrzeug auf tüchtigkeit zu überprüfen?
PS: Das Auto hat TÜV, wenn das hier irgendeine Rolle spielt.
4 Antworten
Das Problem ist jedoch, dass der Wagen abgemeldet ist.
Meine Frage ist also, stimmt das wirklich das ich das Auto nicht auf öffentlichen Straßen probefahren kann?
Ja sicher:
Es ist abgemeldet und darf daher nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
Und wenn ja, was sind meine Alternativen das Fahrzeug auf tüchtigkeit zu überprüfen?
Besorg Dir in Absprache mit dem Verkäufer ein Kurzzeitkennzeichen.
Der Verkäufer hat Recht, du darfst mit einem abgemeldeten Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren.
Stimmt. Ohne Zulassung gibt es keinen Versicherungsschutz und daher dargst du nicht auf der Straße fahren.
Da kann man sich nur ein Kurzzeit Kennzeichen holen wenn man damit auf einer öffentlichen Straße fahren will