Geblitzt ist das jetzt Probezeit oder nicht?
Grüße undzwar wurde ich mit ca 76kmh in einer 50 er Zone geblitzt, laut Google kostet das 115€-180€ und 1 pkt
meine Probezeit wäre am 25.09.24 zuende Datum meine Frage wann den sowas rechtskräftig wird, am Zeitpunkt des Blitzes oder erst wenn der Brief in meinem Briefkasten ist?
PS: An diejenigen die meine ich kann jz Aufbauseminar & 2 Jahre Probezeit länger machen, das stimmt nicht, weil nächste Woche meine 4 jährige Probezeit ein Ende findet
7 Stimmen
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Auto, Verkehr, Verkehrsrecht
Zeitpunkt des Blitzes zählt
Es zählt immer die Rechtslage zum Zeitpunkt der Tat.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Verkehr, Verkehrsrecht, Führerschein
Zeitpunkt des Blitzes zählt
§ 2a Abs. 2 StVG ist da ziemlich eindeutig:
Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 oder 3 Buchstabe a oder c in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen oder die Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2 widerrufen worden ist, die Fahrerlaubnisbehörde
1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
2. ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahe zu legen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung nach Absatz 7 teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
3. ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.
Es kommt also auf den Zeitpunkt an, an dem der Verstoß beganngen wurde. Eine zwischenzeitlich abgelaufene Probezeit ändert daran nichts.