Zweiter A Verstoß in der Probezeit?

4 Antworten

Für den Verstoß bekommst du erstmal das normale Bußgeld und den Punkt/die Punkte, ggf. Fahrverbot, so wie jeder andere außerhalb der Probezeit auch.

Bußgeldrechner

Die zweite Stufe der Probezeitmaßnahmen besteht aus einer Verwarnung und dem Vorschlag, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen (keine Pflicht). Mit Verwarnung ist in diesem Sinn aber kein Bußgeld o.ä. gemeint, sondern quasi nur ein schriftliches "sei in Zukunft bitte vorsichtiger". Ähnlich wie eine gelbe Karte im Fußball, die nennt sich ja auch Verwarnung.

Für die verkehrspsychologosche Beratung gibt es eine Frist von zwei Monaten. Wenn du nach Ablauf dieser Frist einen dritten A-Verstoß begehst, wird dir die Fahrerlaubnis entzogen.

Die Strafe steht auf dem Bescheid und bei einem zweiten Verstoß kommt noch ein Brief mit dem Hinweis das man ein Gespräch bei einem Psychologen machen sollte.

was soll passieren

du zahlst die OWI

und bekommst einen schriftlichen Verweis. der ist gratis beim nächsten mal wird dein Führerschein eingezogen.

die Probezeit kann nur einmal verlängert werden.