Zweiter A Verstoß in der Probezeit?
Hallo und zwar wurde ich nochmal geblitzt. Also habe ich schon ein Aufbausiminar gemacht und eine Probezeit Verlängerung bekommen. Online steht dass man nur ein Verwanungsgeld bekommt und man sich kein A Verstoß oder zwei B Verstöße erlauben darf, nachdem man ein zweites Mal geblitzt worden ist mit einem A Verstoß. Meine Frage ist bekomme ich wieder eine Probezeitverlängerung und wie teuer ist die Strafe bei der Verwanung ?
4 Antworten
Für den Verstoß bekommst du erstmal das normale Bußgeld und den Punkt/die Punkte, ggf. Fahrverbot, so wie jeder andere außerhalb der Probezeit auch.
Die zweite Stufe der Probezeitmaßnahmen besteht aus einer Verwarnung und dem Vorschlag, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen (keine Pflicht). Mit Verwarnung ist in diesem Sinn aber kein Bußgeld o.ä. gemeint, sondern quasi nur ein schriftliches "sei in Zukunft bitte vorsichtiger". Ähnlich wie eine gelbe Karte im Fußball, die nennt sich ja auch Verwarnung.
Für die verkehrspsychologosche Beratung gibt es eine Frist von zwei Monaten. Wenn du nach Ablauf dieser Frist einen dritten A-Verstoß begehst, wird dir die Fahrerlaubnis entzogen.
Die Strafe steht auf dem Bescheid und bei einem zweiten Verstoß kommt noch ein Brief mit dem Hinweis das man ein Gespräch bei einem Psychologen machen sollte.
was soll passieren
du zahlst die OWI
und bekommst einen schriftlichen Verweis. der ist gratis beim nächsten mal wird dein Führerschein eingezogen.
die Probezeit kann nur einmal verlängert werden.
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