Geblitzt - Probezeit?
Hallo,
ich bin gerade auf dem Nachhauseweg von meinem Bewerbungsgespräch wahrscheinlich geblitzt worden.
Es war in einer 30-er Zone und ich bin ungefähr 36/37 km gefahren?
Ist das jetzt ein B-Verstoß
8 Stimmen
6 Antworten
Bei Geschwindigkeit gibt es keinen B- Verstoß.
Entweder es ist ein A- Verstoß ab 21 zu schnell, oder es ist nur Verwarnungsgeld und sonst nix.
Nein, das Überschreiten der Geschwindigkeit kann kein B-Verstoß sein. Ein A-Verstoß ist es bei einem normalen PKW ohne Anhänger aber auch erst, wenn die Überschreitung bei 21 km/h (nach Toleranzabzug) oder mehr lag.
Du kannst mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 € (außerorts) bzw. 30 € (innerorts) rechnen.
Das ist eher ein B-Verstoß. A ist es nicht nicht, da du nicht schneller als 20 km/h über der Grenze gefahren. Da wird es mit Bezahlen getan sein.
Wenn du aber schon mehrere b-Verstöße hast, kann zB. die Probezeit verlängert werden.
Nein, das Überschreiten der Geschwindigkeit ist nach Anlage 12 FeV kein B-Verstoß. Ein A-Verstoß ist es allerdings nur bei Eintrag in das Fahreignungsregister.
das ist nur eine OWI-Geschichte
kostet dich etwa 30€
mit nem Motorrad - wird nix kommen; die haben Vorne keine Kennzeichen :)
Schau was rauskommt. Alles andere wäre raten