Geblitzt ein Tag nach der Probezeit?

4 Antworten

Die Probezeit gilt ab dem Datum der bestandenen Praxisprüfung.

Das Enddatum ist nirgends explizit vermerkt.

Das Datum der Erteilung schon: auf der Rückseite des Führerscheins in der Spalte 10.

Füge diesem Datum zwei Jahre und einen Tag dazu und du weißt, wann deine Probezeit vorbei ist.


Mighty8989 
Beitragsersteller
 29.07.2024, 18:19

Ausgehändigt habe ich es am 28ten. Geblitzt am 29ten. Somit sicher oder?

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Onaxer  29.07.2024, 18:21
@Mighty8989

Nein. Du bist nicht safe.

Für das Ende der Probezeit kommt es auf § 188 Abs. 2 BGB an: Danach endigt eine nach Jahren zu bemessende Frist mit dem Ablauf desjenigen Tages des letzten Monats, welcher durch seine Zahl dem Tage vorhergeht, der durch seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht.

Beispiel:

  • Aushändigung des Führerscheins am 15.02.2004
  • Berechnungsbeginn: 16.02.2004
  • Ende der Probezeit: 15.02.2006

Eine Tat, die am 15.02.2006 bis 23:59:59 Uhr begangen wird, fällt also noch in die Probezeit und würde zu einer Verlängerung um zwei Jahre führen.

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Hi, schau mal auf die Rückseite Deines Führerscheins.

Da steht das Datum, wann die Fahrerlaubnis erteilt wurde.

2 Jahre später +1 Tag und sie ist vorbei.

Für den heutigen Tag z.B. müsste da 28.07.22 oder früher stehen.

Wenn der Geschwindigkeitsverstoß unter 21 km/h liegt, passiert gar nichts!

Nö, Probezeit kann verlängert werden. Je nachdem was du angestellt hast ist das auch nicht unüblich.


Onaxer  29.07.2024, 18:18

Sie kann, wenn sie vorbei ist, nicht verlängert werden.

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LizenzfireArtZ  29.07.2024, 19:55
@Onaxer

Stimmt, habe nicht ganz verstanden ob sie hier schon vorbei ist oder nicht!

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